Beiträge von anonymus248

    Habe folgende Frage zum Thema Elternunterhalt.
    Es sind sieben Geschwister, davon sind nur drei berufstätig, der Rest der Geschwister sind Hausfrauen.
    Die noch lebenden Eltern haben einer dieser Hausfrauen, sprich also einer Schwester nun ein Grundstück ohne Wissen der anderen Geschwister übergeben mit ca. 1200 qm, also mit einem erheblichen Wert von ca. 200000,-€. Ob mein Vater dieses inzwischen wertvolle Bauland dieser Tochter verkauft hat oder geschenkt hat haben wir nie erfahren. Mein Vater hält sich in Schweigen bedeckt. Weitere Vermögenswerte besitzen meine Eltern nicht mehr, vielleicht etwas Bargeld, jedoch außer dieser einen begünstigten Tochter haben die Eltern sich nie über ihre finanzielle Situation geäußert.
    Nun meine Frage, ich bin verheiratet und wir sind Doppelverdiener. Wir haben uns erst ein gebrauchtes Haus gekauft und renoviert und sind daher nun mit ca. 100000,- € verschuldet.
    Nun meine Frage sollte ich irgendwann für Pflegekosten meiner Eltern belastet werden. Wie wird die Unterhaltsleistung berechnet, kann dieses Grundstück doch noch herangezogen werden für eventuelle Unterhaltskosten für meine Eltern, ob es nun verkauft, übergeben oder geschenkt wurde. Werden unsere Schulden angerechnet? Wird der Verdienst meiner Ehefrau mit berechnet? Oder werden nur die drei verdienenden Geschwister für die Pflegekosten bzw. für den Elternunterhalt zur Kasse gebeten.
    Besten Dank im Voraus für eure Infos.

    Hallo,


    unsere 18jährige Nichte ist nach 4jährigem Auslandsaufenthalt wieder zurückgekeht nach Deutschland und lebt nun bei. Ihre Eltern sind deutsche Staatsangehörge und sind vor 4 Jahren nach Südamerika gezogen und haben sich dort selbständig gemacht.
    Das Mädchen hat dort ihr Abitur in einer deutschen Schule gemacht und ist jetzt nach Deutschland zurückgekehrt um dort zu studieren.
    Das Mädchen wollte jetzt das Kindergeld für sich beantragen um finanziell irgendwie über die Runden zu kommen.
    Nun meine Frage:
    Kann das Mädchen ihr Kindergeld beantragen und beziehen, obwohl ihre Eltern in einem Nicht-EU Land leben?


    Für eure Infos bedanke ich mich im Voraus und vebleibe mfg
    anonymus248

    Hallo,
    erstmal vielen Dank für eure fachkompetente Hilfe. Werde heute schon viel entspannter ins JA gehen.
    Die Berufsschule ist nur etwa 2 km von "seiner" Wohnung entfernt. Werde eine schrifltiche Berechnung beim JA anfordern.
    Was kann ich eigentlich bzgl. seiner angeblichen Wohnung verlangen, um Anmeldebestätigung beim Amt sowie den Mietvertrag, hatte ich schon gebeten. Denn wie ich erfahren habe lebt er tatsächlich bei den Großeltern, zufällig im gleichen Haus, wo die Kindsmutter auch lebt. Wie ich vermutet habe haben sie vorübergehend eine sporadische Wohnung für ihn organisiert, mit der Hoffnung dass er so seinen Unterhaltsbedarf auf € 670,- steigern kann. Leider wird immer wieder versucht mir irgendwie zu schaden, und dass schon 18Jahre lang. Jetzt versucht es der Junge auch auf diese unehrliche Art, schon deprimierend das Ganze!
    Was kann ich eigentlich noch verlangen bzgl. seiner angegebenen Wohnung?
    Danke im Voraus und Gruß

    Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Also die 582,- müssen netto sein, denn dass habe ich errechnet aus der letztjährigen Unterhaltsberechnung vor Volljährigkeit. Ich konnte damals die Hälfte seines Einkommens abziehen, nämlich 246,-€. Nach meiner Berechnung muss ich nämlich nichts mehr bezahlen. Denn er hat ja nun auch das Kindergeld mit 184,-€ zur Verfügung. Wenn er 90€ als Aufwandsentschädigung abzieht, bleiben ihm immer noch 676€. Habe das JA angerufen und der Bearbeiterin dies so erzählt, und was sagt die Dame wieder zu mir, ich muss ca. 100€ mtl. bezahlen. Nun habe ich am Montag einen Termin beim JA, gebe meine Verdienstbescheinigungen ab, dann möchte ich wissen wie Sie immer wieder auf diese ca. 100€ kommt.
    Die Fahrtkosten können es eher nicht sein, denn das sind nicht mal 3km zu seinem Ausbildungsplatz! Die angegebene Versicherung ist mir auch noch nicht bekannt. Aber kann überhaupt eine Versicherung von ihm, gleich welcher Art von ihm denn geltend machen? Das ist doch sein Problem, und wäre doch zu einfach!
    Denke dass mein Sohn sich eher Hoffnung macht die 100€ zu kassieren, denn das JA macht ihm anscheinend die Hoffnung darauf. Die fingierte Wohnung bei den Großeltern ebenso. Sobald die Berechnung erfolgt zieht er wohl wieder in die angrenzende Wohnung einen Stockwerk tiefer zu seiner Mutter!
    Wie soll ich mich dem JA denn erklären? Möchte einen Rechtsstreit vermeiden, aber auch nicht mehr bezahlen als ich muss, meiner Berechnung nach eben gar nichts!

    Mein Sohn ist jetzt volljährig und hat BAR-Unterhalt beim Jugendamt beantragt. Er hat seine Ausbilungsprüfung nicht bestanden und um ein halbes Jahr verlängert. Angeblich hat er nun eine eigene Wohnung.
    Sein Ausbildungsvergütung war im 3. Lehrjahr €582,-. Nehme an er erhält in der halbjährlichen Lehrzeitverlängerung mindestens das gleiche Lehrgeld.?
    Mein mtl. Einkommen liegt bei ca. 2450. Die Kindsmutter ist angeblich nicht leistungsfähig, hat einen 400,- Euro Job, erhält aber von ihrem Ex-Mann Nr. 2 Ehegattenunterhalt und KUH für deren Kind ( 11 jahre alt). Nehme an, dass dies nicht angerechnet werden kann.?
    Mit dem Lehrgeld und Kindergeld von 184,- wird mein Sohn über der Unterhaltspflicht von 670,- liegen.
    Wie mir das JA berichtet hat, hat mein Sohn aber eine Versicherung von € 25,-, sowie andere Abzüge wie VL-Sparen, usw. so dass dies sein Einkommen dementsprechend mindert und ich doch mit einem Betrag von ca. € 100,- rechnen muss, lt. JA! Denke die Betreuerin des JA hat falsche Informationen
    Können solche Versicherungen oder VL-Sparbeträge, etc. angerechnet werden?
    Normalerweise müsste ich doch dann nichts mehr bezahlen, Oder etwa doch?
    Es wäre doch zu einfach eine Versicherung, Bausparer, etc. abzuschließen nur um mehr Unterhalt rauszuholen.? Reicht schon dass die angebliche eigene Wohnung sehr zweifelhaft ist. Er wohnt angeblich jetzt bei seinen Großeltern zur Miete. Zufällig auf dem gleichen Grundstück wo auch die Kindsmutter wohnt. Sehr ominös