Beiträge von Aristotales

    Hey Sundown,
    Danke für die schnelle Antwort!
    Deinen Vorschlag mit meiner Tochter zu reden, habe ich versucht, aber die KM hat eben mehr Einfluss und blockt alles ab.
    Zu den von Dir "geforderten" Daten: ich verdiene durchschnittlich 2650 Euro monatlich, habe weder Weihnachts- noch Urlaubsgeld bekommen, letzter Steuerbescheid = + 350 Euro, ansonsten habe ich keinerlei Nebeneinkünfte, keine vermögenswirksamen Leistungen, dafür aber 2 Lebensversicherungen ( eine Aussteuerversicherung gekoppelt mit Kapitalversicherung/Erlebensfall und eine Kapitalversicherung/Erlebensfall, in einem Fall ist meine Tochter als Begünstigte eingetragen ), resultierend hieraus Überschussanteile i.H- von ca. 700 bzw. 800 Euro.
    Den Betrag von 402 Euro hat der RA errechnet. Seit der Volljährigkeit meiner Tochter habe ich -in Absoprache mit der KM- immer 350 Euro bezahlt ( ohne jegliche Probleme ).
    Sonst habe ich kein weiteres Vermögen.
    Wie ist dass mit der Erwerbsobligatorigkeit gemeint?
    Muss der RA bei der Zusammenrechnung meines Gehalts berücksichtigen, dass dort -teilweise- Überstunden mit abgerechnet worden sind bzw. Einmalzahlungen erfolgten?
    Nochmals besten Dank für Deine Hilfe.

    Hallo Sundown,


    est mal recht herzlichen Dank für Deine Antwort.
    Also es ist so, dass die KM mir androhte, sie ließe Klage einreichen ( der RA vom Kind hat ja schon geschrieben ), wenn ich den KU kürze ( bin derzeit halt in ner finanz. Notsituation ). Ich zahle nach wie vor brav 402 Euro moantlich ( das wurde so errechnet ). Vielleicht bleibt es ja nur bei der Drohung, aber es ist zusätzlicher Stress für mich und ich verstehe es auch nicht, da es nie Probleme gab.
    Tatsache ist, dass meine Tochter eine weiterbildende Schule besucht und völlig unklar ist, ob sie noch studiert, ne Lehre beginnt etc.
    Die KM arbeitet nach wie vor keine 100% ( sonst könnte sie ja Ihren Nebenjobs nicht nachgehen, also Tanzgruppe und Ortschaftsrat ). Das Haus ist noch nicht abbezahlt.
    Einen Titel gegen mich gibt es nicht.
    Muss ich dem RA denn nur die Unterlagen senden, die Du aufgeführt hast, also Gehaltsmitteilungen und den letzten Steuerbescheid? VWL habe ich keine, dafür aber 2 Lebensversicherungen. Kann er diese Unterlagen verlangen ( in einem Fall ist meine Tochter begünstigt ). Kann er auch -wie er schreibt- verlangen, dass ich ihm den Stand meiner Vermögenslage ( Kontostand ) aufzeige?
    Ich kann mir derzeit echt keinen RA leisten, will aber auch keine "Schlammschlacht".
    Wäre nett nochmals von Dir zu hören. Kannst Du mir denn sagen, auf welchen Paragraphen ich mich berufen kann, was die geforderte Vorlage der LV betrifft bzw. dass die KM wieder 100% arbeiten gehen könnte?
    Danke vorab!
    Gruß

    Hallo zusammen,
    wende mich mit einer speziellen Frage an Euch, um einen Überblick zu erhalten, was ich "tun muss" und was eben nicht.
    Ich habe eine jetzt 19-jährige Tochter, die noch zur Schule geht, bei der Kindsmutter lebt. Mit der Kindsmutter war ich nie verheiratet, sie ist seit zwei Jahren jedoch in den Stand der Ehe eingetreten. Ich habe über 19 Jahre hinweg brav und auch willig den Kindsunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle bezahlt und darüber hinaus in einigen Fällen mehrere tausend Euro ( z.B. Autokauf für die Tochter, aber auch "Sondereinzahlungen" auf das Konto oder bar ) bezahlt. Vor zwei Wochen habe ich nun ( aufgrund einer finanziellen Schräglage ) die zwischen der Kindsmutter und mir verinbarte Unterhaltssumme um 50 Euro gekürzt. Damit war die Kindsmutter nicht einverstanden und sie suchte einen Rechtsanwalt auf, der mir nun ( obwohl ich niemals auch nur einen Pfennig bzw. Cent schuldig blieb ) mit einer Klageerhebung droht und zunächst meine komplette finanzielle Situation dargelegt haben möchte. Er fordert zahlreiche Belege, Steuerbelege, Gehaltsabrechnungen, Zinsertragsrechnungen für Lebensversicherungen etc.
    Die Kindsmutter ( wohlhabend mit Haus, Hof, Pool und Garten ) arbeitet ( trotz der Volljährigkeit unserer Tochter / zuvor habe ich das ja eingesehen als Sie noch minderjährig war ) nur 60% und hat darüber hinaus noch Nebeneinkünfte ( Tanzgruppe ) in mir unbekannter Höhe.
    Was kann der Anwalt an Schriftstücken von mir verlangen?
    Kann ich bei der Berechnung einen Kredit anrechnen lassen, der mir privat gewährt wurde?
    Wie sieht es mit meinen "Sonderzahlungen" aus, die ich geleistet habe?
    cWie ( darum geht es mir insbesondere ) kann ich eine solche "Schlacht" und "Peinlichkeit" abwenden?
    Vorab besten Dank für Eure Hilfe.:confused: