Beiträge von Purzelxy

    Hallo Sundown,
    also er ist Geringverdiener soweit wie ich weiß auf 160,00€.
    Schulden ist eine Menge damals aus 1. Ehe, Kinderunterhalt1.Ehe und einiges mehr.
    Ist tätig als Aushilfe in der gastronomie gelernt hat er damals Zimmermann.
    Kontakt zum Kind hat er regelmäßig da handeln wir auch kurzfristig, denn es ist ja auch sein Kind!!! Und dem möchte ich nicht im Wege stehen. Das Kind will den Kontakt ja auch also ist es da ohne zwang.
    LG Purzelxy

    ]Hallo,
    ich habe mich von meinem Lebensgefährten getrennt, wir haben eine gemeinsame Tochter die nächsten Monat 10 Jahre alt wird. Sie lebt bei mir.
    Da ich Vollzeitbeschäftigt bin, aber noch zusätzlich Wohngeld beantragen muss um über die Runden zu kommen. Mein Ex-Lebensgefährte ist gering Verdiener und hat auch noch so Schulden.
    Damit er sich auch einigermaßen ein normales Leben wieder aufbauen kann, möchte ich keinen Unterhaltsvorschuss beantragen da ich weiß er kann es nicht zurück zahlen. Ich brauche aber für das Wohngeld eine Unterhaltsleistung für das Kind. Muss ich zum Jugendamt oder kann ich selber auch mit meinem Ex eine Barzahlung vereinbaren? So das ich bei der Wohngeldbehörde eine Quittung jeden Monat vorlege was mein Ex bezahlt hat. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
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