Beiträge von straßberger42

    Der Grundbeitrag fürs Schulgeld sind 65€, da kommen noch weitere Kosten dazu, die aber von sogen. Sponsoren übernommen werden könnten.
    Bei der Finanzierung würde ich ja meinem Soihn so gut es geht helfen.
    Meine Frage ging eher dahin, ob er für meine jetzige Wohnung als alleiniger Mieter gelten kann, wenn ich mich an meinem jetzigen Arbeitsort anmelde oder ob dafür zusätzlich der Mietvertrag auf ihn geändert werden müsste.

    Hi,


    mein 20 jährigerSohn beginnt am 01.09.2011 eine schulische Ausbildung, für die er auch Schulgeld bezahlen muss.
    Er wohnt noch bei mir.
    Ich habe allerdings seit Juni eine Tätigkeit etwa 180 km entfernt von hier und habe dort noch ein möbliertes Zimmer. diese Arbeit ist bis Januar 2012 befristet.
    Vom Amt wurde mir gesagt, dass mein Sohn, wenn er noch bei mir wohnt nur 216, 00 € Bafög bekommt, solange er bei mir wohnt.
    Wie ist aber der Fall, wenn ich aus der Wohnung ausziehe und mich nur noch am Arbeitsort anmelde.
    Müsste dann der Mietvertrag auf meinen Sohn geändert werden und geht das so einfach ?
    (sodass er dann der alleinige Mieter wäre ?)
    Kann ich eine möblierte Wohnung mit einem befristeten Mietvertrag überhaupt als Hauptwohnung anmelden?
    Andererseits möchte ich die Wohnung hier auch nicht völlig aufgeben und noch als Nebenwohnung halten.



    Freundliche Grüße
    straßberger