Beiträge von chico

    Hallo Pfefferminza,


    die Aussage würde ich als richtg erachten. Mit Kindergeld und Unterhaltsvorschuss stehen zur Deckung des Bedarfs des Kindes 317€ zur Verfügung.


    Der Vater des Kindes ist nicht leistungsfähig? Hier wären mindestens 225€ zu erwarten statt der 133€.


    LG chico

    Guten Abend!


    In diesem Fall finde ich die Bemühungen des JC echt süß.


    Eine 53 jährige Frau soll lernen mit ´nem PC umzugehen und eine Bewerbungstraining machen. Echt klasse. Wie realitätsfern kann man Bildungsgutscheine eigentlich verprassen?!


    Wissen die SB im JC eigentlich, wie der Arbeitsmarkt so tickt?


    LG chico

    Hallo sgt_pecker,


    mal ab von Deinem Problem mit dem JC... Was machst Du gegen die Psoriasis? Ich weiß, dass es sich um eine genetisch bedingte chronischer Erkrankung handelt. Habe selber Psoriasis vulgaris. Was sagt Dein Arzt, Dein Dermatologe? Die Krankheit ist ja nicht heilbar, man kann sie nur zurückdrängen.


    Hattest Du gegen die Psoriasis auf der Haut schon mal die Bade-Licht-Therapie? Mache ich gerade und stelle eine Verbesserung um bis zu 75% fest. Nach 6 Monaten kann man dann eine erneute Behandlung erhalten.


    OK, der Befall der Gelenke ist übel. Ist vermutlich ähnlich wie Rheuma oder Gicht? Zum Milderung der Schwerzen schon mal diese Voltaren Tabletten versucht?


    Meinst Du eine Umschulung zum Erzieher kann Dir wirklich hilfreich sein. Ok, im Pflegebereich muss man vermutlich oft recht schwer heben, aber als Erzieher mass man bestimmt auch mal ganz schnell irgendwo eingreifen. Und das dann mit schmerzenden Gelenken?


    Ich wünsche Dir alles Gute!


    LG chico

    Hallo Leonidas,


    ich gehe mal davon aus, dass Du volljährig bist und das geplante Studium Deine berufliche erstausbildung ist.


    Als volljähriger Mensch kannst Du natürlich selber bestimmen, wie sich Deine Ausbildungsvita gestaltet. Deine Eltern können allenfalls beratend tätig werden, aber keine Entscheidungen treffe oder etwas bestimmen.


    Als Student mit eigenem Hausstand hast Du einen Unterhaltsanspruch von 670€. Das ergibt sich aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Bitte mal ergoggeln. Beim OLG Hamm steht es unter Punkt 13.1.2.


    Auf diesen Anspruch wird das volle Kindergeld angerechnet, welchers Deine Eltern an Dich auszukehren hätten. Tun sie das nicht freiwillig, und leisten auch keinen Unterhalt, kannst Du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen.


    Vorrangig zum Unterhalt musst Du BAföG beantragen. Wird BAföG gewährt, mindert es den Anspruch ebenfalls in voller Höhe. Den Restbetrag bis 670€ wäre dann von Deinen Eltern zu leisten.


    Dazu forderst Du Deine Eltern auf (bitten geht natürlich auch) Dir Auskunft über ihre wirtschaftlichen verhältnisse zu erteilen. Anspruch darauf hast Du nach § 1605 BGB.


    Wenn dem nicht nachgekommen wird, würde Dir nur der Klageweg verbleiben. Dazu solltest Du Dich eines Fachanwalts für Familienrecht bedienen. So weit sollte es aber nicht kommen müssen.


    Warum sollst Du denn eine Berufsausbildung machen? Welches Argunemt haben die Eltern gegen das Studium?


    LG chico

    Guten Abend!


    Ich kann mir schon vorstellen, dass die Bank auch das Kindergeld zur Tilgung des Dispos verwenden möchte.


    Ich würde dem Berater den § 1612b BGB unter die Nase halten. Vielleicht klappt´s ja.


    Zitat

    Mein ALG II geht aber nicht auf mein Konto sonder direkt zur Wohnungsverwaltung als Miete,


    Für die KdU kann ich mir das vorstellen. Aber was ist denn mir dem Regelsatz für Dich und Deine Tochter?


    LG chico

    Dann bleibt zu hoffen, dass der TS irgendwann mal im Organisationsbereich einer Gewerkschaft bewegt hat.


    Trifft ja auf eine Großteil der Hartzer nicht zu....


    LG chico

    Hallo dms,


    Beitragskosten für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft sind 1% vom Bruttoarbeitsentgelt (nicht 1 Euro). Als Hartz4-Empfänger wird er einen solchen Bezug nicht nachweisen können, damit auch nicht Mitglied einer Gewerkschaft werden können. Der TS hat damit keinen Zugang zum Rechtsschutzversicherungssystem der Gewerkschaften.


    LG chico

    Sind eigentlich die Beiträge zu einer solchen Versicherung im Regelsatz enthalten?


    Mein RV schlägt so etwa mit 20€ monatlich zu Buche. Hat man das über beim Regelsatz?

    Guten Abend!


    Nur mal eine Frage, aus Interesse, an den TS.


    Man studiert Psychologie bis zum Master (10, 12 Semester?) und muss dann eine Ausbildung zum Psychotherapeuten machen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen? Ist das tatsächlich so?


    Was ist denn dann das Studium wert?


    Ein verwunderter chico LG

    Hallo,


    Turtle hat recht. Wenn Du volljährig bist und wegen eines eigenen Kindes nicht in Ausbildung bist, hast Du ggü. Deinen Eltern keinen Anspruch auf Unterhalt. Vorranggig ist hier der Vater Deines Kindes zum Unterhalt verpflichtet. § 1615i Abs. 3 BGB


    Wenn der KV (hier Vater des gemeinsamen Kindes) nicht leistungsfähig ist, hast Du einen eigenen Anspruch auf ALG.


    Bevor Du Dich nicht wieder in Ausbildung befindest, sind Deine Eltern raus aus der Sache.


    Zitat

    laut Jugendamt auch in meiner "Elternzeit" (zwischen Schulabschluss Sommer 2013 und Beginn der Ausbildung Sommer 2014).


    Alles wissen die Sachbearbeiter in den JA eben auch nicht. Eventuell könnte man annehmen, das es sich hier um eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handelt. Wann kommt den Kind eigentlich zur Welt?


    Zitat

    der Sachbearbeiter da meinte, dass bis nach Abschluss einer Ausbildung bzw. Erreichen des 21. Lebensjahres oder wirtschaftlicher Selbstständigkeit, mein Vater unterhaltspflichtig sei - genauso wie meine Mutter, nach Auszug.


    Was diese Aussage sehr schön belegt.


    Bis nach Abschluss einer Ausbildung, ja. Aber nur dann, wenn man sich auch in einer Ausbildung befindet. Ist das nicht so, gibt es auch nichts von den Eltern.


    Altersgrenzen gibt es schon mal gar nicht. Das hier aufgezeigte 21. Lebensjahr wird nirgendwo im BGB erwähnt.


    Und die Mutter ist nicht erst mit Deinem Auszug barunterhaltspflichtig, sondern ab Deinem 18. Lebensjahr, egal wo Du wohnst.


    In der Zeit von Februar 2014 bis zum Beginn der Ausbildung, würde ich hier keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern sehen.


    LG chico

    Hallo,


    ich sehe es nicht so, dass die Unterhaltsrückstände dem Kind zustehen.


    In den 5,5 Jahren, in denen das Kind bei Dir lebte, hast Du nicht den vollen Unterhalt bekommen. Demnach bist Du in Vorauslage getreten, soll heißen, Du hast den Unterhalt für das Kind geleistet. Daher würde ich den Standpunkt vertreten, dass der rückständige Unterhalt an Dich ausgekehrt werden müsste.


    Solltest Du auf das Geld nicht angewiesen sein, würde ich darauf bestehen, dass es auf ein Konto gezahlt wird, auf das die Tochter ab Volljährigkeit, alleinigen Zugriff hat.


    LG chico

    Hallo dms,


    das von Dir geschriebene ist mir schon bekannt.


    Ich fand es nur nicht schön, das der TS hier als Nassauer betitelt wird, wenn er 10 Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, und nun daraus Leistungen bezieht.


    Hey lacki, wenn jemand 24 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, dann hat er auch einen Anspruch auf ALG1, sicher. Aber m.M.n. sollte jedem AN sein Arbeitsplatz so lieb und teuer sein, dass er diesen nicht nach 24 Monaten selbst verschuldet sausen lässt. Unverschuldet ist dann wieder etwas anderes.


    Wenn ich das hier richtig verfolgt habe, neigt Deine politische Meinung in Richtung der FDP?! Dann sind wir gar nicht so weit auseinander. Schmarotzer finde ich ebenso Sch**ße wie Du.


    LG chico

    Guten Abend!


    Lacki, gelegentlich sind Dein Einlassungen ja recht belustigend, aber den TS hier als Nassauer zu betiteln, geht wohl etwas daneben.


    Der TS hat 10 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Da sollte er eigentlich auch in den Genuss kommen, 12 Monate Leistungen aus dieser Versicherung zu erhalten. Das ist bei jeder nicht sozialrechtlichen Versicherung auch der Fall. Dafür ist das ALG1 ja auch da.


    Ich selber musste vor 3 Jahren mal die Leistungen des ALG1, für 3 Monate, in Anspruch nehmen, und habe mir in der Zeit sogar noch einen Business English Kurs zahlen lassen.


    Warum die Frau des TS hier ALG2 erhält erschließt sich mir aber auch nicht. In der Regel erhalten volljährige Schüler kein ALG2. Hier wäre BAföG angesagt.


    LG chico

    Hallo JoO,


    Zitat

    Der BaFöG Bescheid enthält anteilige Berechnungen für die zuerbringenden Leistungen der Elternteile.


    Da unterliegst Du einer Fehlinformation.


    Der BAföG-Bescheid weist nicht die Zahlbeträge des jeweiligen Elternteils aus. Wenn da steht, Summe x entfällt auf den Vater und Summe Y entfällt auf die Mutter, dann sind das nicht die Beträge welche die Eltern leisten müssen. Das sind reine Berechnungsgrößen und haben unterhaltsrechtlich keien Relevanz.


    Die Berechnung Deines Anspruches erfolgt wie oben bereits aufgezeigt.


    Du hast einen eigenen Hausstand und damit einen pauschalen Unterhaltsanspruch von 670€. Entnehmen kannst DU das den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des für Dich zuständigen OLG. Aus diesen Bedarf werden Deine Einkünfte angerechnet. Das ist Kindergeld 184€ und BAföG.


    Der Rest der dann noch bis 670€ verleibt, der wäre von den Eltern zu leisten und zwar anteilig ihrer Einkommen.


    Was studierst Du?


    LG chico

    Hallo Birgit,


    wenn im Alter von 29 Jahren mal gerade die Fachhochschulreife erworben wird, kann man wohl davon ausgehen, das die Ausblidung nicht mit dem nötigen Fleiß und Zielstrebigkeit betrieben wurde.


    Es heißt zwar, dass die Eltern bis zum Abschluss einer berufsqualifizierenden Ausbildung unterhaltspflichtig sind, aber so geht´s nun auch wieder nicht.


    LG chico