Beiträge von kathi1969

    Hast ja Recht. Ich wußte ja damals auch nicht, ob ich das mit den Bundesschatzbriefen mitteilen muß, da weder ich noch mein Sohn an das Gesparte ran kommt.
    Dann rufe ich morgen dort an und melde mich, wenn ich Ergebnisse habe.

    Hallo,
    ich bin neu hier und hoffe auf Hilfe.
    Folgender Sachverhalt:
    Meine Tante (leider am 15.09. verstorben) hat für meinen Sohn 2002-2010 Bundesschatzbriefe gekauft. Die Erträge daraus wurden immer wieder neu in die Bundesschatzbriefe investiert. Das Konto wurde Ende 2010 aufgelöst und die Erträge auf ein Sparbuch für meinen Sohn angelegt, an das er erst mit 18 kommt. Beim damaligen ALG 2 Antrag habe ich dieses aus Unwissenheit nicht angegebn, da es ja kein verwertbares Vermögen ist, sondern festgelegt. Es wurde auch von meiner Tante festgelegt, dass nur sie -bis zu ihrem Tod-
    die Geschäfte und Einzahlungen übernimmt.
    Nun erhielt ich vorgestern ein Brief vom Jobcenter. Durch einen Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen fanden sie heraus, das Bundesschatzbriefe existiert haben und möchten nun dementsprechend Nachweise darüber.
    Das einzige, was ich immer bekommen habe, sind die Kontoauszüge von den Bundesschatzbriefen. Ich habe keine Ahnung, was ich denen jetzt vorlegen soll und mit welchen Sanktionen etc. ich rechnen muß.


    Kann mir jemand helfen?


    Gruß, Kathrin