Beiträge von Perry

    Hallo sundown,


    sorry bin neu hier, da habe ich mich falsch verhalten und werde demnächst
    selbstverständlich meine Fragen nicht in eine andere Frage posten.


    Kann ich denn auch per Mail Widerspruch einlegen ?


    Für Deine Antwort möchte ich mich vorab bedanken.


    MfG


    Perry

    Hallo,


    für meine Tochter habe ich einen dynamischen Titel, welcher, da sie 9 Jahre alt ist, noch einige Jahre
    besteht. Bei meinem Sohn hatte ich einen statischen Titel bis zum Beginn seiner Ausbildung ab 1. August diesen Jahres. Seit dem bekommt er mit seinen 17 Jahren eine Ausbidungsvergütung, welche Brutto 700,- Euro beträgt. Leider ist mit dem Netto einiges falsch berechnet worden, so dass er zur Zeit 450,- Euro Netto verdient, also deutlich zuwenig.


    Diese Berechnungsgrundlage hat das JA und kann deshalb noch keinen Titel für meinen Sohn festlegen. Nun bekam ich heute einen Brief vom JA, in dem festgehalten wird, was ich ersteinmal für meinen Sohn zur Zeit noch zahlen muss. Eine Neuberechnung findet später statt, wenn das JA das richtige und höhere Netto
    von meinem Sohn vor sich zu liegen hat. Deshalb muss ich nun mehr Unterhalt für meinen Sohn zahlen, das JA ist ja ersteinmal von den 450,- Euro Netto ausgegeangen.


    Nun meine Frage dazu, wird der von mir zuviel gezahlte Kindesunterhalt für meinen Sohn dann , wenn
    das richtige Netto bei ihm stimmt und er sogar noch eine Nachzahlung erhält, verrechnet oder mir zurück gezahlt werden ?


    MfG


    Perry