Beiträge von Emanreztuneb

    Das Amt wird diese Kosten nicht tragen.Ihr hättet eventuell Prozeßkostenbeihilfe beantragen können.Außerdem liest man ja seinen Bescheid nun schon mal durch und somit hättet ihr bemerken müssen das euch zuviel gezahlt wird.Müßtet ihr die 500 Euro in Raten begleichen.


    Prozesskostenbeihilfe kommt nicht in Frage, siehe Name "Prozess"kostenbeihilfe.


    Ich habe es hier mit einer unbegründeten Betrugsklage zu tun, die fallen gelassen wurde, gegen die ich mich mit einem Anwalt zu verteidigen hatte. Es KANN nicht sein, das ein Student sowas dann tragen soll!


    Zitat

    So schwer zu verstehen sind die Bescheide nun auch nicht. Ich denke jeder der Leistungen beantragt rechnet sich schon vorher mal aus was er ungefähr bekommt. Dazu gibt es ja nun genug Rechner. Ich kann noch verstehen das man vielleicht einen Unterschied von 20 Euro nicht bemerkt aber bei 200 Euro wohl schon.


    Ich habe weder etwas beantragt, noch einen Bescheid gesehen, gegen mich wurde nur ermittelt weil ich angeblich den Staat wissentlich betrogen haben soll. Ich kann entsprechend gar keinen Bescheid verstanden habe.

    Hi Leute,


    Kurz zu meiner Situation,
    Ich bin Student, 21, lebe im Haushalt meiner Mutter, diese ist Empfängerin von Arbeitslosengeld 2, ich zähle also zur Bedarfsgemeinschaft.


    Vor c.a einem Jahr wurden wir wegen Sozialbetrugs angeklagt (ja, beide), da mein Vatar (seit nun 18 Jahren geschieden) ab meinem 18. Geburtstag kurzerhand entschied, dass er den Unterhalt nun nichtmehr meien Mutter, sondern mir direkt zahlt. Dies wurde auch Sachgerecht so angegeben, und dennoch hat das Amt das aus irgendeinem Grund verratzt, (wie wir nachträglich erfahren durften) und ohne Angabe von Gründen wurde uns ab da 200€ Pro Monat (oder so) mehr bezahlt, die wir mittlerweile auch in Raten zurückbezahlen.


    Es habe sich wohl um eine Fehlkalkulation gehandelt...


    Völlig unabhängig von der schon bestehenden Ratenzahlung an das Amt kam eben diese Anzeige wegen Sozialbetrugs, die Polizei, der ich eben dies genauso geschildert habe, riet uns einen Anwalt zu nehmen - was wir auch taten.


    Am Ende vom Lied wurde das Ermittlungsverfahren dank der Einwirkung des Anwalts eingestellt, dieser jedoch berechnent jedem von uns um die 500€ Anwaltskosten.


    Muss das Amt das übernehmen, weil sie in erster Hand schuld an diesen Kosten tragen?


    Bitte um Anwort.

    guten Morgen,


    ich befinde mich in soziemlich derseben Situation, nur das Ich die Position des Kindes einnehme, und meine Mutter (alleinerziehend) kein Wohngeld empfängt, sondern aus einer Krankheit bedingt langzeitarbeitslos ist, und HarzIV empfängt.


    vor einer Woche habe ich aus ideologischen Gründen meinen freiwilligen Wehrdienst quittiert, und mir als Ziel gesetzt, ab Wintersemester nächsten Jahren Mediendesign zu studieren, bis dahin will ich ebenfalls auf 400€ Basis Arbeiten, meine Mutter jedoch meinte, das ich maximal bis zu 100€ dazuverdienen dürfe (Freibetrag), und mir das restliche Geld abgezogen werden würde.


    Wie ist das genau geregelt? Verführt der Staat einem in diesem Fall nicht bewusst zum Schwarzarbeiten? Müssen Kinder ihre Eltern unterstützen?



    Zitat

    so ist eben die mentalität der leistungsbezieher in deutschland. du weisst schon, dass andere dafür arbeiten gehen, damit man euch die Miete subventioniert.


    Da du offensichtlich erwachsen bist, und ein Recht auf Freizügigkeit besitzt (sofern du nicht zufällig Soldat bist), kannst du selbst entscheiden, nicht in einem Sozialstaat zu leben, falls es dich stören sollte.


    vielen Dank für alle Antworten.