Beiträge von lukasek

    Vielen Dank für deine Antwort.


    ist das egal, wenn die Wohnung im Ausland ist ?


    vor 2 Jahren hat der Notar den Wert mit 6000 Euro angegeben, jetzt 8500 euro. ( 2011 )


    Kann ARGE irgendwie nochmal den Wert überprüfen lassen ?


    Danke

    Hallo


    habe kleine Frage.


    Wir haben im 2009 im Ausland ( Polen ) eine Immobilie durch eine Erbschaft bekommen. ( 46m2 )


    Da ich aber vor ein paar Monaten Arbeit verloren habe, muss ich jetzt ALG II beantragen.


    "Laut ALG II
    ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für den volljährigen Hilfebedürftigen und seinen Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen"


    Wir haben zusammen einen Grundfreibetrag von ca 10.000 Euro, Der Notar hat den Wert mit ca 8500 Euro angegeben. ( Altbau usw )


    In diese Wohnung ist mein Bruder seit ein paar Jahren angemeldet ( ich bekomme von ihm kein Geld )


    Kann ich ALG II beantragen ?


    Verkaufen kann ich nicht - mein Bruder wohnt dort. ( Hauptwohnsitz)


    Vielen Dank


    Lukas