Beiträge von Herbertle

    Hallo User,
    die Kosten für Unterkunft und Heizung werden ja übernommen. Die jährlichen Nachzahlungen werden ebenfalls vom JobCenter übernommen. Alles kein Thema.
    Nun aber bekommen wir im 2ten Halbjahr in Folge ein Schreiben das nach endgültiger Leistungsentscheidung wir an das JC "Bedarfe für Unterkunft und Heizung zurück zahlen müssen. Und das nicht gerade wenig. es sind ca. 526,- Euronen.
    Ist so ein Vorgehen überhaupt zulässig?
    Und wie berechnen die das überhaupt nachträglich?
    Meine Frau arbeitet in Teilzeit, ich bin Suchend, und unsere Kinder gehen zur Schule.
    Kann mich bitte jemand darüber aufklären?
    Die vorläufige Bewilligung ist nach § 40 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 SGB III berechnet.
    Danke schon mal.
    Lieben Gruß
    Herbertle

    Hallo und Willkommen.
    Zu deiner Frage habe ich folgendes Zitat:

    Zitat

    Schonvermögen:


    Ein Anspruch auf Hartz IV besteht nur, wenn der Anspruchsberechtigte seine Rücklagen bis auf ein bestimmtes Schonvermögen aufgebraucht hat. Für eine private Altersvorsorge, die erst bei Eintritt in das Rentenalter zur Verfügung steht, gibt es einen Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr. Ein allgemeiner Freibetrag für Erspartes von 150 Euro pro Lebensjahr ist nach oben begrenzt, beträgt aber mindestens 3100 Euro. Für Rücklagen sind 750 Euro pro Person anzusetzen. Anrechnungsfrei ist ein Auto bis zum Zeitwert von 7500 Euro und eine selbst bewohnte Immobilie bis zu einer vorgegebenen Größe.
    Zur Berechnung Ihres Schonvermögens auf der Basis der im Rechner erfaßten Daten ist noch die Alterseingabe erforderlich.


    ALGII und Berechnung des Schonvermögens findest du hier:


    http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html


    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
    Lieben Gruß
    Herbertle :)

    Hallo Leute,
    ich bin durch durch Zufall auf euer Forum gestoßen, habe einige Posts gelesen, und festgestellt das hier kompetente User am Werke sind. :)
    Nun erhoffe ich mir auch ein wenig Hilfe durch euer Fachwissen.
    Kurz zu meiner Person, bin 51 Jahre alt, gelernter Druckermeister und seit 2000 leider Leistungsempfänger der ARGE.
    In den ersten Jahren des neuen Jahrtausends ging ich durch mehrere Selbstständigkeiten und erlitt teils selbstverschuldet, teils unverschuldet heftigsten Schiffbruch.
    Seit Nov. 05 in der Insolvenz und nun durch damit.


    Da ich gerade am bearbeiten des Antrages auf Verlängerung der Verfahrenskostenstundung sitze, bin ich über mein "Grundbesitz" gestolpert.
    Ich bin zur Hälfte Miteigentümer eines vermieteten Mehrfamilienwohnhauses. Dies ist aber mit Nießbrauch belegt. Heist, ich erziele keinerlei Einnahmen.
    Desweiteren ist meine Hälfte mit einer Zwangssicherungshypothek zugunsten meiner Exfrau belastet.
    In der Insolvenz wurde diese Haushälfte mit 1,-€ bewertet, fiel dadurch aus der Insolvenzmasse heraus.


    Jetzt kam mir in Erinnerung das mich meine Freunde der ARGE "2 mal" (zweites Halbjahr 07 und erstes Halbjahr 08) jeweils eine Höchstbetragssicherungshypothek ins Grundbuch haben eintragen lassen.
    Seitdem ist nichts mehr passiert. Diese Summe beläuft sich auf ca. 17,5 tausend Euronen.


    Habe ich damals was falsch gemacht? Hätte ich Einspruch einlegen sollen?
    Kann ich auch jetzt noch Einspruch dagegen erheben
    ?
    Oder muß ich das Geld irgenwann an meine Freunde der ARGE zurückzahlen?


    So, Leute, ich hoffe ich konnte mein Problem gut genug darstellen und hoffe auf eine spannende und informative Diskussion.


    Lieben Gruß in die Runde
    Herbertle :D