Beiträge von Drak79

    Hallo sundown,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Das dachte ich mir schon. Eine Unterhaltszahlungsvereinbarung haben wir gleich am Anfang beim Jugendamt aufstellen lassen. Dort wurde der von mir zu zahlende Betrag auf den damaligen Mindestsatz festgelegt. Ich dachte eigentlich, dass dann in regelmäßigen Abständen eine Anpassung bzw. Selbstauskunft erfolgt, dem war aber nicht so bisher. Also sollte ich deiner Meinung nach auch trotz dieser damaligen Zahlungsvereinbarung (glaub die war mit dynamischer Anpassung) am sichersten einfach den aktuellen Mindestbetrag an die KM überweisen, egal ob sie dies verlangt oder nicht?


    LG,
    Drak

    Hallo,


    ich habe einen 7 jährigen Sohn, der bei seiner Mutter lebt, mit der ich das gemeinsame Sorgerecht habe. Wir verstehen uns beide sehr gut und ich fahre jede Woche 400km, um mit meinem Kleinen die Wochenenden zu verbringen. Laut aktueller Düsseldorfer Tabelle müsste ich etwas mehr zahlen, als ich das im Moment tue. Das weiß auch meine ehemalige Partnerin, aber sie beharrt nicht darauf und ist mit der jetzigen Zahlung zufrieden. Als Grund nennt sie, dass der höhere Unterhalts-Satz dann wohl auf ihr Hartz IV-Enkommen bzw. auf ihre Sozialleistungseinnahmen angerechnet wird.


    Nun meine Frage dazu:


    Sollte ich bedenkenlos den niedrigeren Unterhaltssatz weiterzahlen, oder könnte ich dadurch Probleme mit ihrem Sozialamt oder rechtlicher Natur bekommen? Kann ich quasi sorglos warten bis sie den höheren Kindesunterhaltssatz "haben möchte"? Und könnte eine Nachzahlung auf mich zukommen, obwohl ich bisher von niemandem auf eine Mehrzahlung angesprochen wurde?


    Über eine sichere Aussage würde ich mich sehr freuen.