Beiträge von genaudeinding

    Hallo,


    folgende Situation bedarf der Klärung:


    Ich bin Student im 1. von 2 Urlaubssemestern (seit Oktober) und verdiene und werde die nächsten Jahre 550 Euro brutto=netto verdienen (auch kein Bafög da Eltern zu viel verdienen). Ich bin studentisch versichert mit 75 Euro monatlich.Meine Freundin bekommt Elterngeld 657 Euro bis zum Februar 2012 und Kindergeld. Juli, August und September erhielten wir 200 Euro Wohngeld. Nach einem Umzug wird der neue WohngeldAntrag noch bearbeitet. Ein KinderzuschlagAntrag vom Juli wurde im Dezember abgelehnt mit dem Hinweis wir sollten ALG II beantragen.
    Im Ablehnungsbescheid wurden uns 679 Euro zu berücksichtigendes Einkommen ausgewiesen.
    Wir wohnen in Wohnung 385 Euro kalt, 140 Nebenkosten.


    Fragen:
    Wie wird unsere ALG II Berechnung aussehen? (Zeitraum 1: Ich Urlaubssemester, Mutter Elterngeld. Zeitraum 2: Ich Urlaubssemester, Mutter Elternzeit (erwerbslos). Zeitraum 3: Ich Student, Mutter Elternzeit (erwerbslos))
    Wird es möglich sein bei Einhaltung der einmonatigen Frist, wie es auf dem Ablehnungsbescheid steht rückwirkend ALG II zu erhalten?


    Ich hoffe Ihr könnt uns helfen


    LG