Beiträge von MyloPico

    so jetzt noch mal etwas genauer. Weder ich noch mein Partner hat Sanktionen. Es steht auch keine Räumungsklage ins Haus, da wir zum Januar eh umziehen werden. Habe gestern mit der Leistungstante telefoniert. Mein Partner ist Saisonarbeiter und hatte 3 Monate unterschiedliche Löhne. In diesem Zeitraum haben sie 2 Monate etwas weniger an den Vermieter überwiesen und Sie haben sich gedacht, da wir eh umziehen wollten Sie den geringen Rückstand ausgleichen. Hoffe es ist nun etwas verständlicher. In 3 Stunden gehe ich dann ins JC um mir bares abzuholen, dies wurde mir auch zugesagt.
    Und zu meinem anderen Thema was ich veröffentlicht habe. Was ist da umständlich geschrieben? Das will ich heute auch gleich klären.

    Laut Bescheid haben wir Anspruch auf Leistungen (inkl. Miete) Für Dezember meinte das Jobcenter sie überweise mal Miete inkl. unseren Regelbedarfs (2 Erwachsene + 2 Kinder) an den Vermieter. Also haben wir im Dezember nichts vom Jobcenter für Nahrung usw bekommen. Gestern war mein Partner also auf der ARGE um Lebensmittelgutscheine und 50 € in Bar zu fordern. Zur Antwort bekam Sie: Sie kann für sich einen 100€ gutschein haben. Für die Kinder steht Ihr nichts zu und das interessiere sie auch nicht. Und wenn ich was will soll ich selber vorbeikommen. Ich wäre ja normalerweise mitgegangen, aber dank einer frisch gebrochenen Zehe bin ich etwas eingeschränkt. Bisher gab es nie Probleme bei der Auszahlung nebenbei bemerkt. Lohnt es sich da morgen 23.12.2011 aufzutauchen??? Habe ich Chancen was zu bekommen??? Habe weder Sanktionen noch sonst was.

    Kurzer Sachverhalt.


    Ich wurde im Januar fristlos zum 18.1.2011 gekündigt. Daraufhin ging ich zum RA der sich diesem Fall gleich annahm mit Erfolgsaussicht. Zum 1.2.2011 meldete ich mich beim Jobcenter als Arbeitssuchend und wurde bei meiner Partnerin und deren Kinder in die Bedarfsgemeinschaft mit aufgenommen. Diese rechneten mir gleich mal ein Einkommen von 1300 € an. Daraufhin legte ich Einspruch ein, weil ich ja für Januar keinen Lohn bekommen habe. Der Bescheid wurde abgeändert und ich wurde mit normalen Regelsatz abgerechnet.
    Im September 2011 wurde endlich ein Vergleich geschlossen vor dem Arbeitsgericht wobei der ehemalige Arbeitgeber aufgefordert wurde eine ordentliche fristgerechte Kündigung zum 15.2.2011 auszustellen, Lohnauszahlung an mich vom 10.1.2011 - 15.2.2011 + 3 Tage Urlaubsgeld (+ Arbeitspapiere und Zeugnis) Als zum 15. Oktober 2011 immer noch nichts bei mir eingegangen ist, rief meine Partnerin meinen ehemaligen Arbeitgeber an und fragte höflich nach. Er total pampig " ich solle doch bei meinem RA nachfragen und er hat das Geld an das jobcenter überwiesen. Ich also beim Anwalt angerufen, er hat das Schreiben vom an diesem Tag auf dem Tisch bekommen und mir geraten beim jobcenter direkt nachzufragen weil Sie jetzt die Hand drauf haben. Zwecks Nachberechnung Januar und Februar 2011. ( Bin erst seit 1.2.2011 bei Jobcenter gemeldet). Das Jobcenter wußte natürlich von gar nichts, das mein Arbeitgeber an Sie überwiesen haben soll. Sie wollten es überprüfen. Anfang November 2011 bekam ich dann ein Schreiben vom Jobcenter das Sie meinen ehemaligen Arbeitgeber aufgefordert haben die Lohnabrechnungen für Januar und Februar 2011 an Sie zu übermitteln. Gestern den 21.12.2011 teilte das jobcenter meiner Partnerin mit. Also Sie haben Ihre 1380€ erhalten von meinem Arbeitgeber und den Rest solle halt mein Anwalt einklagen. Für Sie ist das ganze abgeschlossen. Sprich da ich erst ab 1.2.2011 bei denen gemeldet war, haben sie für 15 Tage mal schnell 1380€ eingefordert. Ist das rechtens??? Müssen Sie mir auf Verlangen eine Kopie Ihrer Nachberechnung aushändigen??? Was würdet Ihr mir raten???