Beiträge von hamagugu

    Nein, die hat lediglich gesagt, dass sie ne Kündigung will. Und ich hab neulich gelesen, dass bei der Kündigung eines Minijob auf die Benennung eines Kündigungsgrundes verzichtet werden kann. Find leider die Seite nichtmehr. War aber kein "ich-weiss-was"-Geschwafel.
    Überhaupt kriegt man ziemlich viel verschiedene Infos im Netz. Klar kann ich meist unterscheiden wie "professionell" das Wissen dazu ist. Aber oft klingts nach erweiterten Kenntnissen, aber halt nach beiden Richtungen. Wennst verstehst was ich meine. :D
    Also einerseits heist es dass die Aufgabe eines Minijobs kein Sperrzeittatbestand nach § 144 SGB III ist, andererseits, und das ist auch logisch, habe ich ja dadurch meine Hilfebedürftigkeit wieder erhöht. Zumindest, wenn ich nicht nen Nachfolgejob hätte.

    Parallel wäre nicht möglich gewesen. Mehr verdient habe ich bei der Shop-Geschichte nicht. Das andere ist freiberuflich, deshalb ist da ein regelmäßiger Zufluß nicht zu berechnen. Bekomme immer nur Referentenverträge über die Dauer der Lehrgänge. Aber da habe ich trotzdem alleine im Dezember mehr verdient als im Shop in 2 Monaten.

    September waren es 180 €, im Oktober 200 €
    Also so hoch war der Verdienst, nicht der anzurechnende Betrag.
    Und die Tatsache, dass ich sofort anschliessend einen anderen Nebenverdienst hatte, wie zählt die? Wird dann drauf ankommen wie der Sachbearbeiter das sieht, oder?
    Und danke für die Antwort, turtle .

    Hallo zusammen,


    mich würde mal interessieren, ob jemand persönliche Erfahrungen zu meiner Frage gemacht hat.


    Ich habe im September + Oktober auf MinijobBasis (ohne Arbeitsvertrag) in einem Shop als Mitarbeiter gearbeitet.
    Ende Oktober wurde ich gekündigt, nachdem ich 1 Tag unentschuldigt gefehlt habe.
    Gesucht habe ich mir den MInijob selbst. Also nicht durch das Jobcenter zugewiesen. Falls das wichtig ist.


    Nun möchte ich wissen, ob die Hartz4-Leistungen gekürzt werden können.


    Zwischenzeitlich habe ich freiberuflich zeitweise wieder Nebenverdienste, die ich beim Jobcenter in der vorasusichtlichen EKS (Wiederbewilligungsantrag AlgII) angegeben habe.


    Bitte persönliche Erfahrungen oder wirkliche Kenntnisse des SGBII posten.


    Vielen Dank!