Beiträge von historical

    Danke Chico für die Antwort,
    aber wenn Sie bei A recht hat widerspricht sich das nicht auch ein wenig mit Maßnahme.
    Die Maßnahmen sind ja dafür da das man wider fit für das BL gemacht wird, aber wenn es jetzt bei einer Trennung ein Partner gebe der sagt nööö das 1 Jahr gehe ich nicht arbeiten (solche Menschen gibt es auch nur um den andern noch bissel zu schröpfen) kosten die dann nicht das Amt mehr Geld weil die da hocken aber nicht gewillt sind eine Arbeit aufzunehmen?

    Hallo,
    ich habe eben auf der Post eine Bekannte getroffen und wir kamen ins Gespräch. Da ich weiß das sie schon ein paar Jahre ALG2 bekommt dachte ich komm frag mal wie das so ist und was man muss und was nicht. Ich sagte dann das ich bald zur der 8 Wochen Maßnahme muss, und sie meinte dann nein A weil man im ersten Jahr der Trennung nicht arbeiten gehen müsste. Und B weil es mir doch humbuck währe da ich doch sowie nicht hier bleiben will, und schon auf Wohnungsuche in einem andern Kreis bin.
    Hat sie recht damit??
    Ich will und möchte und will zwar wider Arbeiten gehen( und scheibe auch Bewerbungen) aber mich würde schon interessieren ob Sie recht hat oder es ein lüge war.

    Hallo.
    Ich habe gestern vom Jobcenter einen Notwendigkeit Umzug Berechtigungsschein bekommen.
    Jetzt habe ich aber in der Aufregung vergessen zu fragen wie ich das mit dem Schein machen muss um in einen anderen Landkreis zu kommen. Alg 2 ist hier noch in Bearbeitung eine Arbeit habe ich weder hier, noch im neuen Landkreis. Den Umzug in den MTK kann ich nur damit begründen das ich so schnell wie möglich aus dem Haus meinens Nochmannes raus möchte. Und das ich meiner 84 jährigen Mutter alters und krankheitsbedingt helfen kann wenn ich wieder im selben Ort wohne.
    Wie muss ich das jetzt machen muss ich mit dem Schein auf das Wohnungsamt oder zu dem zuständigen Amt(Arge, jobcenter, Jobcom, oder so) und warten ob die sagen ja sie nehmen mich.

    Nein ich möchte kein gemeinsames wirtschaften, und Sozialbetrug! schon gar nicht.
    Ich möchte so schnell wie es geht ganz weg von hier, aber das ist wegen dem Hund nicht so einfach.
    Und weil es halt nicht so einfach ist mit einer Dogge eine Wohnung zubekommen, hat mein Nochmann gemeint das wir das mit den wohnungen erst mal so machen könnten. Und ich hätte dann Zeit mir in aller Ruhe einen Hundefreundlichen Vermieter zu suchen.

    Danke Gewain für die Antwort.
    Der Anwalt meinte das es schwer wird weil das Amt uns da evnet Betrug Vorwerfern könnte.
    Und das meint er auch weil mein Mann hoch verschuldet ist und zurzeit nicht feststeht ob er das Haushalten kann.
    Fakt ist ich will die Trennung und die Scheidung, und so bald ich eine Wohnung im MTK finde ganz weg von diesem Haus und dem Landkreis. Aber wen die lösung erst mal so machbar wäre wüden wir jetzt am WE meinen Umzug und den der S-Mutter machen.

    Hallo an alle,
    ich bin neu hier und hoffe schon mal auf Hilfe.
    Trennung innerhalb des Hauses
    ich weiß jetzt nicht ganz genau wo mein Beitrag rein gehört aber ich versuche es mal hier.
    Wir möchten uns lieber heute als morgen trennen, ich war auch schon deshalb beim Anwalt.
    Und dieser hat mir leider nicht viel Hoffnung gemacht das ich dann ALG2 bekommen würde.
    Zum fall eine Wohnungs suche wird mir erschwert da ich einen Vermieter bräuchte der A nichts gegen 1 Dogge hätte und B auch nichts gegen ALG2. Wenn ich hier bei meinem Mann in der Wohnung bleibe was ich nicht will würde ich aber auch kein ALG bekommen. Und das müsste ich schon beantragen weil ich leider nur Hausfrau u Schwiegertochter war. Das Haus in dem wir leben gehört meinem Mann und außer unserer Wohnung gibt es noch die Wohnungshäfte der Schwiegereltern. Vor kurzem ist der Schwiegervater verstorben und weil mein Nochmann mitbekommt wie schwer es ist eine Wohnung zu bekommen. Meinte er ich könnte ja erst mal in diese Wohnung ziehen, und ich sollte ihm dann wenigstens die Nebenkosten zahlen. Ich habe das dem Anwalt so gesagt, und da meinte dieser auch er glaubt nicht das ich da Unterstützung vom Amt bekäme. Obwohl es zwei Eingänge wären und wir nicht innerhalb des Haus Zugang zu der anderen Wohnungsseite hätten. Stimmt das?


    Gruß Cleo