Beiträge von mutabor

    Also, genau gesagt, habe ich zur Zeit überhaupt keine Probleme.


    Aber: Langsam erweckt diese „Diskussion“, wie du das nennst, eine ernsthafte Besorgnis in mir.


    Anscheinend bist du der Meinung, man dürfe sich an dieses Forum nur wenden, wenn man Fachmann/-frau auf dem Gebiet AGL II ist. Nur, bitte, verrate mir, warum sollte ich mich dann an dieses Forum wenden? Darf man hier nur Fragen stellen, wenn man schon alles weiß? Warum sollte ich dann Fragen stellen? Völlig irre. Wie Manfred Lütz schon schrieb, wir behandeln offensichtlich tatsächlich die Falschen.


    Für mich grenzt das hier allmählich an Idiotie.


    Habe ich gesagt, dass ich Entscheidungen habe? Oder Urteile? Ich habe von Seminarunterlagen gesprochen. Und du hast dich darauf gestürzt wie ein Geier auf Aas. Habe ich gesagt, ich will auf Augenhöhe diskutieren? Oder angedeutet, ich könnte das? Und falls das so aussah, sag mir bitte, warum sollte ich dann hier Fragen stellen? Ich hatte nie die Absicht, zu diskutieren, aber du scheinst ja immer in Kampfbereitschaft zu sein. Kannst du dich eigentlich jemals entspannen?


    Ich wusste nicht, dass man hier nur Fragen stellen darf, wenn man sich schon auskennt. Scheint mir etwas abstrus, wenn nicht gar krank. Der Anlass (sich nicht auszukennen) wird zur Bedingung (sich auszukennen)? Hääää?


    Die Kommunikation mit dir erinnert mich ganz stark an die Kommunikation mit schwer gestörten Persönlichkeiten. Und ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die „Diskussion“ lediglich ein Dialog mit einer Person ist, die mit der Keule auf alles eindrischt, was nicht sofort mit einer (nämlich deiner) Antwort vom Tisch gefegt ist.


    Auch ich bin wöchentlich bei Gericht, nur eben in einem völlig anderen Fachgebiet beheimatet. Ich käme aber nie auf die Idee, Leute ein einem Forum in einer Art anzuschnauzen, die nicht nur von verzweifelten Selbstbehauptungsversuchen und Bedürfnis nach Anerkennung und Bewunderung zeugt sondern auch von einem schwer gekränkten Ego. Liebe Schildkröte, ist das SGB II dein Schild?


    Ich wünsche dir gute Besserung und kann selbstverständlich - hilfsbereit, wie ich immer bin - Adressen für Kommunikationstraining oder therapeutische Behandlung vermitteln.

    Viel Ahnung vom SGB II hast du nicht, oder?


    Turtle


    Wer hat das behauptet?


    Zitat

    Ein Partner gehört aber IMMER zur BG,


    Nein. Zumindest sehen das die ARGEn oooooops, sorry, die Jobcenter :D anders.


    Zitat

    ... eigentlich gar keinen Diskussionsstoff.


    wie gesagt, ich wollte nie über BGs diskutieren. Verstehe auch nicht, warum du so ausflippst. Weil nicht alle die Gesetze so auslegen wie du? Komm mal wieder runter und bleib mal ein bisschen gelassen.
    `


    Zitat

    Er ist - wie jeder andere z. B. Erwerbstätige - in dem Umfang hilfebedürftig, wie er nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt seiner Familie zu decken.


    Wieso er? Ihr Einkommen ist viel höher, sie deckt hauptsächlich den Lebensunterhalt der Familie.


    Bist du Choleriker?

    Selbst das ist falsch. Der dauerhaft Erwerbsunfähige (der zeitlich Erwerbsunfähige wäre ja Sozialgeldempfänger) ist ebenfalls Mitglied der BG und nur gem. § 5 Abs. 2 SGB II wegen der Vorrangigkeit der Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII ausgeschlossen.Turtle


    Also, ich habe eigentlich gar keine Frage zur BG. Aber hier habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich meinte nicht erwerbsunfähig.


    Aber, weil dich das so interessiert: getrennt hat die BG die ARGE von sich aus, ohne Antrag. Nur die Antragstellerin ist leistungsberechtigt. Und das Einkommen des Mannes bleibt unberücksichtigt und wird nicht auf das Einkommen der BG angerechnet.


    In einem anderen ähnlichen Fall habe ich die BG Mutter/Sohn getrennt. Das wurde auch anstandslos bewilligt. Genau so, wie es der Anwalt mir geraten hat. Und es hat geklappt.

    Im Moment fällt mir nur ein, dass man immer die Trennung der BG beantragen kann, wenn ein Teil der Familie erwerbsfähig ist und der andere nicht. So wurde es mir verklickert. Und man sollte diesen Antrag immer stellen.


    Der Anwalt, der das Seminar gehalten hat, ist hier immer mit seinen Anträgen auf Trennung der BG durchgekommen und ist bekannt wie ein bunter Hund dafür. Deshalb wahrscheinlich wurde die Familie vor dem Umzug als BG betracht, hier aber nicht mehr. ;) Hier wurde die BG sofort getrennt, da man wohl schon wusste, dass der Antrag eines gewissen RA nicht lange auf sich warten lassen wird.


    Außerdem: Zur Bedarfsgemeinschft gehört der erwerbsfähige Hilfebedürftige. Der Mann in diesem Fall ist zwar erwerbsfähig, aber nicht Hilfebedürftig.

    Nun ja, ich habe neulich erst auf einer Fortbildung gelernt, dass die Trennung der BG in so einem Fall nicht nur richtig sondern auch zum Vorteil aller Beteiligten ist. Ich such das noch mal raus und poste es dann hier.

    Vielleicht ist das noch hilfreich: Die Familie ist umgezogen. An ihrem letzten Wohnort wurden alle zur BG gezählt, am neuen Wohnort wurden die BG getrennt, da er nicht bedürftig ist. Steitdem hat die ARGE keinerlei Infos mehr über sein Einkommen. Also keine neuen Rentenbescheide, keine neuen BAB-Bescheide, keine neue Ausbildungsvergütung für das 2. Lehrjahr...


    Wie also übersteigendes Einkommen berechnen?

    Noch mal: Das Einkommen des Mannes ist im Bescheid NICHT berücksichtigt, somit kann doch auch kein übersteigendes Einkommen berechnet werden? Das wäre doch aus der Luft gegriffen. Im Bescheid steht in der Berechnung beim Mann überall "0". Es ist nicht bekannt, wie sein Azubilohn oder sein BAB aussieht. Er gehört auch ausdrücklich NICHT zur Bedarfsgemeinschaft.


    Kann trotzdem was angerechnet werden? Auf Verdacht?

    Hallo, habe eine Frage zu folgendem Fall:


    5/6 Bedarfsgemeinschaft: Frau mit 4 Kindern. Mann gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft.


    Frau erhält Kindergeld 773, Elterngeld 375, Landeserziehungsgeld (Bayern) 300. Alle Kinder unter 6 Jahre, das jüngste 1 Jahr alt. Die drei älteren Kinder gehen in eine Kita/Kiga.


    Ihr Einkommen wird so berechnet: Kindergeld 773, sonstiges Einkommen 573,42 abzüglich Einkommensbereinigung 30, also 543,42.


    Wie kommt das sonstige Einkommen zustande? Wird das Landeserziehungsgeld teilweise angerechnet oder erhält die Frau "zuviel" Jahreseinkommen insgesamt?


    Danke für eure Antworten.