Beiträge von Prinzessin Flausch

    junge, junge junge, das sind lebensplanungen, und das mit mitte dreißig!:eek:


    Ja, das ist sehr traurig, aber leider bin ich vor einigen Jahren so sehr erkrankt, dass eine dauerhafte Behinderung besteht und ich meinen Beruf nicht weiter ausführen kann. Näher möchte ich auf dieses Thema nicht eingehen.


    Ich bin sehr dankbar für die Möglichkeit der Umschulung um langfristig und dauerhaft wieder eine berufliche Perspektive zu erhalten.



    Für themenbezogene Antworten bin ich dankbar ;)

    Hallo liebe Community!


    Nach vielen, vielen Jahren, die ich (w, 32) jetzt gerne in WGs gewohnt habe, stehe ich vor einem "Problem" bzw. ergiebt sich eine essentielle Frage...


    Ich habe gelesen, dass das Jobcenter nach Ablauf eines Jahres davon ausgeht, dass es sich um eine Bedarfsgemeinschaft handelt und man dieses widerlegen muss.


    Derzeit bewohne ich eine WG-Wohnung alleine, da mein Mitbewohner Ende letzten Jahres ausgezogen ist. Momentan wird mir die komplette Wohnung bezahlt, dennoch suche ich aber wieder nach einer Mitbewohnerin od. einem Mitbewohner, weil ich erstens nicht alleine wohnen mag und zweitens die Wohnung für mich alleine viel zu groß und etwas zu teuer. Soll ich lieber in eine größere WG ziehen, um den Verdacht der eheähnlichen GEmeinschaft zu entkräftigen?


    Muss ich mit dem/der Mitbewohner_in einen befristeten Untermietvertrag machen und nach einem Jahr muss er/sie wieder ausziehen? Eigentlich wollte ich wieder eine langfristige WG-Gemeinschaft aufbauen, die ich vor meinem Umzug bereits mehrere Jahre hatte. Dort habe ich über 5 Jahre FEST mit mehreren Leuten zusammen gewohnt und es war sehr schön. Dieses würde ich in der neuen Stadt gerne wieder aufbauen... aber ich bin mir unsicher, ob das mit ALG2 möglich ist. ALG2 werde ich noch rund 2,5 Jahre beziehen, da ich eine Umschulung mache.


    Darf ich mit meinen Mitbewohnern gemeinsam eine Biokiste bestellen und eine Putzmittel-Kasse haben und zeitweise zusammen kochen oder "wirtschaften" wir dann schon gemeinsam?


    Was ist, wenn ich in einer WG eine Liaison habe? Das ist nicht der Fall, aber kam z.B. in der alten WG einmal vor. Dort war ich 6 Monate mit einem Mitbewohner liiert. Hat es sich damals um eine Bedarfsgemeinschaft gehandelt??? Was ist, wenn ich in eine größere WG ziehe und mein Partner (den es wirklich gibt und der in einer anderen Stadt wohnt) dort früher oder später auch ein Zimmer bekommen könnte und einziehen möchte?


    Ich bin total verwirrt... trau mich gar nicht nach Mitbewohnern zu suchen :/


    Danke für hilfreiche Infos und Tipps!!!


    Gruß,


    Flauschi