Beiträge von Tanii

    Zitat

    5In anderen Fällen kann ein Praktikum grundsätzlich nur für eine Dauer von maximal sechs Monaten als Berufsausbildung berücksichtigt werden. 6Die Anerkennung kann auch darüber hinaus erfolgen, wenn ein ausreichender Bezug zum Berufsziel glaubhaft gemacht wird.


    ...kann ich also länger als ein halbes Jahr Praktikum in verschiedenen Betrieben machen, wenn ich dadurch herausfinden möchte, was ich werden möchte oder nur ein halbes Jahr? (Habe ich es richtig verstanden, dass ich für das erste halbe Jahr Praktika auf jeden Fall noch Kindergeld bekomme, wenn ich dadurch halt Fähigkeiten erlange, die mir später weiterhelfen können (gehe davon aus, dass dem so sein wird)?)


    Vielen Dank für den Link, auch wenn ich zur Sicherheit nochmal nachfrage

    Hallo zusammen!


    Ich hätte mal eine Frage:
    Ich mache dieses Jahr mein Abitur, werde dann im Juni die Schule offiziell abschließen. Da ich noch nicht genau weiß, in welche Richtung ich möchte, will ich erstmal ein Jahr lang verschiedene Praktika machen (in den Berufen, die mir vorschweben), um herauszufinden, in welche Richtung es mich verschlagen soll. Jetzt meine Frage: Kindergeld bekommt man, soweit ich weiß, ja nur, wenn man unter 18 ist bzw. sich in der Ausbildung befindet. Da ich aber 18 bin und mich während des Prakitkums eigentlich nicht in der Ausbildung befinde, das Praktikum aber quasi vorbereitend für die Ausbildung wirkt - steht mir (bzw. eigentlich ja meiner Mutter) Kindergeld zu, oder nicht?
    (Was evtl noch wichtig wäre: werde in der Zeit noch Zuhause wohnen bleiben, Eltern sind getrennt, Unterhalt wird bezahlt)


    Vlg und schonmal danke für die Antworten,


    Tanja