Beiträge von Bateman

    ja schön und gut, das habe ich auch gelesen, dsa steht z.B.auch


    "Die freiwilligen sozialen Vergünstigungen werden von Ihren monatlichen Telefonkosten abgezogen. Vergünstigungsbeträge, die Sie nicht voll ausschöpfen, werden nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen und verfallen"


    sowie :


    "Bitte beachten Sie, dass die Telekom für Komplettpakete mit Telefon-Flatrate-Tarifen keine sozialen Vergünstigungen anbietet. Auf welche Tarife der Sozialtarif anwendbar ist"


    Für mich ist der Tarif keine Flatrate, die Telekom hat den Sozialtarif ja auch genehmigt. Und wenn ich die erste Aussage
    als richtig und zutreffend annehme, müßte die T-Com ja die € 19,95 um die € 6,94 verringern, oder ?

    Hallo,


    habe mal eine Frage. Meine Mutter bezieht Sozialhilfe und ist von der GEZ befreit.
    Jetzt hatte ich für sie einen Telekom Anschluss beantragt in Verbindung mit dem
    Sozialtarif (€ 6,94). Dies wurde auch alles bestätigt und das Telefon funktioniert
    auch seit 2 Monaten. Leider wurde der Sozialtarif bisher auf beiden Monatsrechnungen
    nicht berücksichtigt. Ich war immer der Ansicht, dass wenn sie für Ihren Tarif € 19,95
    monatlich bezahlen muss, diese € 6,94 in Abzug gebracht werden. Auf meine Nachfrage
    bei der Telekom erhielt ich die Auskunft das dem nicht so ist, sondern das der Sozialtarif erst dann verrechnet wird wenn die Rechnung höher als € 19,95 ist. Zur Erklärung : Mutter hat den Call Basic Tarif für € 19,95 dieser beinhaltet 120 Freiminuten. Die Telekom
    sagt also das der Sozialtarif erst dann greift wenn sie mehr als die 120 Minuten telefoniert und dann quasi die € 6,94 mit weiteren Gesprächsminuten verrechnet wird.


    Ist diese Vorgehensweise korrekt ?


    Vielen Dank
    bateman