Beiträge von jenni26

    Hallo Horst und GG,


    danke euch! Ich fange bei meinem alten AG wieder an, also trifft hier keine Eingliederungshilfe zu, oder?


    Horst : nur als Darlehen, weil ich in diesem Monat ja Geld bekomme, aber halt erst am Ende.


    LG

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage, ich hoffe, ihr könnt mir helfen:


    ich beziehe Elterngeld immer am Anfang des Monats, ab 1.5. gehe ich wieder arbeiten, Gehalt kommt lt. Vertrag immer am Ende des Monats.


    Ich habe Elterngeldzufluss am 1.4. und keinen Zufluss am 1.5. ...sondern erst wieder am 31.5.


    Ich habe gehört dass man hier einen Antrag auf ein Darlehen stellen kann, bzw. wenn das Geld vom AG sogar erst nach dem 31. auf dem Konto ist, ist es eine Leistung, und kein Darlehen.


    Ich hatte schon mal während meiner Elternzeit ALG2 beantragt, weil ich ltr. ALG Rechner noch einen Aufstockungsbetrag frei hatte i.H.v. 20 Euro. Aber der wurde abgewiesen, weil ich erst Wohngeld beantragen sollte, und der Antrag läuft nun schon seit 2 Monaten.


    Also meine ganzen Unterlagen liegen dem JC vor, mit der Ablehnung und Verweis auf Wohngeld.


    - Muss ich einen Neuantrag stellen? Oder Bezug nehmen auf meinen alten?


    - Soll ich die Zahlung des letzten Elterngeldes abwarten? Wann genau soll ich den Antrag auf das Darlehen am besten stellen?


    - Geht so ein Antrag immer durch, wenn ich nicht genügend Einkommen und Vermögen habe?


    Ich will noch anmerken.... ich habe wirklich keine Rücklagen, mir geht echt die Muffe, dass das nicht klappt und ich Probleme mit meinem Vermieter bekomme. Ich bin übrigens allein erziehend.


    Dass ich meinen Chef um einen Vorschuss bitte, ist klar, dann entfällt meine Frage natürlich. Aber ich wüsste gerne meine Optionen ohne Chef. Einen Dispo habe ich nicht, aber auch den beantrage ich... Was ist, wenn alle Stricke (Dispo, Chef, Geld leihen von Freunden, ebay etc... reissen?)


    Sämtliche Nachweise sind kein Problem.


    HILFE!!!!!


    Jenni