Beiträge von Philli

    Danke für die schnelle und ausführlichen Antworten.


    Ich habe, bevor ich mein Abitur abschloss, mich zu einer Ausbildung beworben und wurde abgelehnt. Reicht das schon, oder müssen die Bemühungen stetig und vor allem zahlreicher sein um ein Anspruch zu besitzen?

    Guten Tag,


    seid Monaten kämpfe ich, bzw. meine Mutter, nun schon um das Kindergeld. Da ich keine Stelle finde, die mich dementsprechend beraten kann und auch im Internet nichts gefunden habe das meine momentane Situation beschreibt, werde ich sie hier mal schildern in der Hoffnung, dass uns hier jemand helfen kann.


    Also ich habe 2011 das Abitur erfolgreich abgeschlossen. Da ich aber nicht wusste, was ich mit meinem Leben nun anfangen will, habe ich mich dazu entschlossen, erstmal ein Jahr lang Nebenjobs und Praktikas nachzugehen, um herauszufinden in welche Richtung ich tendiere. Nach diesem Entschluss bin ich zum örtlichen Arbeitsamt, da ich dachte ich müsste mich vielleicht arbeitslos melden oder sonstiges. Die meinten nur, dies sei nicht der Fall und haben mich weitergeschickt zu einem Beratungsgespräch für akademische Berufe.
    Dort war ich ebenfalls.
    Soweit so gut, einen 400€ Job schnell gefunden und eine zweite Aushilfstelle ebenfalls. Arbeite nun also ca. 25h/Woche. Ich wohne mit meiner Freundin zusammen, bin also von Zuhause ausgezogen. Zudem beziehe ich Unterhalt von meinem Vater, da meine Eltern getrennt leben.
    So nun das Problem: Meine Schulentlassung war im Juli 2011, danach habe ich (bzw. meine Mutter) bis November noch Kindergeld erhalten. Im November hatte ich dann Geburtstag (20) und bekanntlich musste das Kindergeld neu beantragt werden. Dies wurde abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass ich meine Bemühungen eine Ausbildung/Studium zu finden darlegen solle. Ich suche aber nicht nach einer Ausbildung, da ich ja ein "Orientierungsjahr" mache und erst dieses Jahr studieren möchte.
    Nach langem hin und her, und Erklärungen unsererseits, was ich denn momentan mache usw, hat sich die Kindergeldstelle dazu entschieden, uns einen Brief zu schrieben, dass wir doch das erhaltene Kindergeld von August-November 2011 zurückzahlen sollen.
    Nun meine Frage: Haben wir tatsächlich keinen Anspruch auf Kindergeld mehr? Müssen wir das Kindergeld zurückzahlen? Bin ich gezwungen mich Arbeitssuchend zu melden, nur um Kindergeld erhalten zu können? Und selbst wenn ich mich jetzt noch arbeitssuchend melden würde, würde das rückwirkend noch funktionieren, um die Rückzahlung nicht zahlen zu müssen?
    Ich hoffe hier kann mir jemand Antworten auf diese ganzen Frage geben, oder mir einen Hinweis geben, wo ich diese Finden kann.
    Danke im Vorraus