Beiträge von GuterRat

    "als Informatikerin arbeite ich im Home-Office, das ich kostenmäßig geltend machen möchte. Es erstreckt sich auf ein Drittel der Wohnfläche, folglich würde ich ein Drittel der Bruttowarmmiete veranschlagen wollen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen ?"


    Hallo BMN, ich gebe dir mal hier den Rat, bei solchen spezielen Fragen entweder auf 123recht.net anzufragen oder dir direkt eine Rechtsberatung zu suchen.


    Meine Erfahrung:
    Nur Vorschläge mit §§ Angaben und Urteilen mit Angabe des Aktenzeichens helfen dir da weiter.


    Viel Glück

    Hallo Sorrow, in einem solchen Fall sollte man sich immer eine Rechtsberatung einholen, denn das Amt versucht bei solchen Gelegenheiten immer, die Mietausgaben erst mal zu mindern.


    In 1-2 Jahren werde ich auch damit konfrontiert werden, wir erhalten ergänzend ALG".
    Es gibt dazu viele Gerichtsurteile, das würde den Rahmen hier sprengen.


    Google doch mal z.B. unter dem Begriff :angemessene Mietkosten Kind zieht vorübergened aus...oder so ähnlich. Oder Hartz IV- Kinder die nicht durchgehend im Haushalt leben...
    Ich denke mal, dass in deinem Fall ein Umzug unwirtschaftlich wäre.


    Viel Glück.

    Wohnen hier seit 9 Jahren. Diese Begründungen habe ich alle bereits schriftl. mitgeteilt. Es gibt auch keine billigeren Wohnungen. Aber es geht ums Prinzip. Wir wohnen hier schlecht und wollen ja wegziehen, aber uns verbessern.
    Ich schlafe als Mutter in der Abstellkammer.


    Mein berufstätiger Sohn hat es nicht verdient, n einem Sozial-Ghetto zu wohnen. Ich habe nicht die Zeit und Nerven, all die Auflagen zu erfüllen. Aufnahme in die Notfallkartei für Sozialwohnungen, Nachweise über Wohnungssuche etc., das wird gefordert.
    und das, obwohl die Mitgrenze für 2 Antragsteller eigentlich nicht überschriten wird. ->siehe Text

    Mein älterer Sohn 19J. ist in Ausbildung und verdient durchschnittlich 780,- netto.. Er hat als erwachsenes Kind lediglich ein Zimmer in unser Wohnung und kann sich selbst finanzieren und zählt somit nicht zur Bedarfgemeinschaft.


    Gesamt-Kaltmiete beträgt für 3 Personen 581,-


    Ich und mein jüngerer Sohn (16J.) bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit einer Kaltmiete von zu 2/3 von 589,52, das entspricht 393,01 €. . Wir bekommen vom Jobcenter einen Mietzuschuss, den wir auch dringend benötigen, da wir keinerlei Unterhalt bekommen.


    Nun sollen wir umziehen, weil die Miete zu hoch ist. Die Mietobergrenze für 2 Personen läge hier laut Tabelle bei 435,60 €, also liegt unsere Kaltmiete für 2 Personen derzeit doch unter diesem zulässigen Betrag, nämlich 393,01 €.
    (Anm. hier vor Ort ist es sehr unrealistisch, eine Wohnung zum genannten Preis anzumieten).


    Der Herr vom Amt meinte, wenn ich nun mit meinem jüngeren Sohn nun ein Wohnung anmiete,würde diese bis zu 435,60 € anerkannt werden, Aber das ergibt das doch keine Kosten Einsparung für das Jobcenter.


    Oder es gäbe die Variante : der ältere Sohn zieht aus, und ich vermiete ein Zimmer, so bekomme ich die Wohnung weiter bezuschusst, Das gibt doch keinen Sinn!!?? Ich muss meinen Sohn nun raussetzen und dann mit einer fremden Person zusammenwohnen, um die Miete anerkannt zu bekommen.


    Frage ist, darf der sich selbst unterhaltende Sohn mit in das Mietsenkungsverfahren mit einbezogen werden? Muss bei der Feststellung einer angemessenen Miethöhe nicht unser pro Kopf-Anteil für meinen minderjährigen Sohn und mich (nämlich 2/3 der Miete 393,01€) zugrundegelegt werden?


    Da könnte ich ja sagen, mein Sohn zieht aus und ich bekommen den Maxilmalbetrag von 435,60 anerkannt.
    Das ist absurd.
    Bitte um Rat bzw. Angabe von Paragraphen zur Sache.
    Danke!