Beiträge von blaub33r3

    Also ich habe mir schon detailiert und in Ruhe folgende Seiten durchgestörbert(wo ich mir eine Antwort zu finden erhofft habe):


    http://www.das-neue-bafoeg.de/_media/merkblatt_zweitausbildung.pdf


    Aber entweder steht da nur chinesisch oder es hatte mit meinen mangelnden interlektuellen Fähigkeiten zutun, diesem kadawelsch herr zu werden..


    Ich verstehe nur Bahnhof...


    Es gab damals 2 Ausbildungsgänge, wobei ich den niedrigeren 1 Jahr besucht habe, bevor ich zum höheren gewechselt habe.


    Informationstechnischer Assistent (ITA) + Fachabi (um das Fachabi zuerlangen war man "gezwungen" die Abschlußprüfung zumachen)


    und es gab den Bildungsgang


    Informationstechnischer Assistent(ITA) + Abitur (man hätte nach dem Abitur noch ein paar Monate Schulzeit weitermachen müssen, aber es war freiwiliig)


    "Zu: "Schraubt ein IT Pc´s zusammen?"
    Naja es geht schon etwas über die pragmatische Ebene hinaus...ist aber ja auch irrealvant oder? ;)



    Da ich mein Erziehungswissenschaftliches Grundstudium zu 98%fertig hatte, ist es doch auch nicht so das ich mir willkürlich beruflich neue Berufe suche sondern ich möchte doch einfach nur "erziehen und nicht didaktisch tätig werden" naja aber das spielt ja nun auch keine Rolle


    Die Frage ist einfach ob ich bafögberechtig bin oder nicht? Ich hoffe das könnt ihr mir erklären! Deshalb frage ich ja und hoffe auf eine Antwort die ich auch verstehe! Selber zur Antwort komme ich doch nicht, sonst würd ich nich fragen :*(



    LG BeeRe

    Hallöchen ihr Lieben,


    Also kurz zu mir:


    Nach der Realschule kam ich zur Berufsschule und habe dort mein Abitur plus einer ITA-Ausbildung begonnen.
    Am Ende des Abitur hatte jeder die Wahl weiterzumachen für ein halbes Jahr um den Abschluss für den ITa zubekommen oder nicht. Ich habe mich dagegen entschieden weil ich Lehrer werden wollte und auch das Zividienst gemacht werden musste... (Nur 3/11 haben übrigens beschlossen weiter zumachen)


    Dann habe ich 3 Semester Realschule/Hauptschule mit Mathe/Sozialwissenschaften studiert, danach gewechselt und 3 Semester Grundschule Mathe/Naturwissenschaften studiert.


    Dann musste ich einsehn, das es ingesamt gebrachtet einfach zu schwer für mich persönlich war und überlegte mir was eher zu mir passen würde.


    Nun möchte ich eine Erzieherausbildung durchlaufen, und frage mich ob das BafögAmt mich weiter unterstürzen würde.
    Da ich quasi schon für meine erste unabgeschlossene Ausbildung bafög bekam und auch im Studien Bafög bekam, frage ich mich was jemand wie ich in solch einem Fall überhaupt noch an Anspruch hat?

    Ich hab schon selber viel probiert aus den Gesetzen auf der offiziellen Seite schlau zu werden aber irgendwie finde ich meinen Fall dort drin nicht, sorry ;)


    Ihr wisst bestimmt Rat :)


    LG B33r3

    Okay danke erstmal für die Antwort und auch der Referenz!


    Eine kleine weitere Frage:


    Meine Freundin und ich wohnen zusammen seit einem Jahr, sie ist bei ihrer Mutter ausgezogen. Wir möchte während ihrer Ausbildung zusammen wohnen bleiben , ich hab nun folgendes gefunden:

    " Aber selbst wenn man nicht bei den Eltern wohnt, besteht nicht zwigend ein Anspruch auf BAföG.
    Unter anderem besteht in diesem Fall nur dann überhaupt die Möglichkeit auf BAföG,


    - wenn der Antragsteller verheiratet ist oder war
    oder
    - wenn der Antragsteller einen eigenen Haushalt führt und eigene Kinder betreut.
    "
    (http://www.sozialleistungen.in…oeg-dann-alg-ii-2267.html
    vom Admin gepostet)


    Wenn wir also heiraten würden, könnte sie also hier die Ausbildung machen und müsste nicht nach Hause ziehen?
    Wo stehen dafür die Gesetze auf der "das-neue-bafög"-Seite, hab rein garnichts gefunden!?


    LG BeeRe

    Ich habe gelesen: "Grundsätzlich wird BAföG nur für eine Erstausbildung gezahlt."


    Nun frage ich mich folgendes:
    Meine Freundin hat eine Ausbildung zur Verkäuferin beim CJD gemacht und befindet sich nun in einem Freiwilligensozialen Jahr (FSJ) als Kinderpflegerin. Nach dem FSJ möchte Sie eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin an einem Berufskolleg machen.


    Unabhängig davon wo sie jetzt wohnt oder sonstiges.


    Hat sie Anspruch auf eine Unterstützung seitens des Bafögs? Oder kann man aufgrund der Vorausbildung definitv den Anspruch auf Bafög ausschließen?


    Bafög oder kein Bafög, das ist hier die Frage.


    Nach gesundem Menschenverstand zururteile würde ich aber sagen, weil sie noch nie Bafög bekommen hat, sollte sie es doch mal bekommen.


    Klärt mich bitte auf :)


    Lg Daniel



    Schuldigung für den komischen Betreff :/ Fehler durch Copy und Paste...