Beiträge von Murphy1985

    Mit (z.B. Krankheit) meinte ich einen Grund der da zählt, habe mich wohl unglücklich ausgedrückt. Bei mir waren es andere Umstände, die ich zum Teil selbst Teil selbst zu verantworten habe und zum Teil aber auch keine Schuld dran trage,


    Insgesamt lief alles nicht so wie gewünscht und ich will ja arbeiten. Deswegen werde ich vorerst auch keinen Master anhängen, da ich endlich mein eigenes Geld verdienen will!


    Das es ein Härtefall wäre, wenn ich Schwerbehindert wäre oder ein Kind hätte hat die Dame erwähnt. Das mit der Abschlussprüfung nicht, obwohl ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass mir nur noch meine Abschlussarbeit, an der ich gerade schreibe, und eine Prüfung fehlt.


    Also bleibt nur noch die Unterhaltsfrage. Es hat mich schon gewundert das es dort keine genau "Zahl" gibt ab wieviel Semestern das gilt, ich denke aber ,dass meine Eltern nach 12 Semestern raus sind.

    Es gibt noch andere Gründe warum ein Studium länger dauert als geplant als diese die beim Unterhalt zählen (z.B. Krankheit).
    Des Weiteren geht es bei mir um ein Darlehn für ein paar Monate, das ich zurückzahle! Kannst deine Steuergelder also gerne wiederhaben ;)

    Also ne Ausbildung hab ich vorher nicht gemacht.
    Die Regelstudienzeit beträgt 6 Semester und ich bin im 12..
    Eine Kramkheit lag nicht vor.


    Ich war heute im JobCenter und die Dame meinte, dass ich wohl kein Härtefall bin und meine Eltern für mich noch Unterhaltspflichtig sind.
    Das kann doch nicht sein, oder?

    Danke schon mal für die Hilfe.


    Ich habe mich auch ein bisschen erkundigt und nun gelesen, dass man mir in meinem Fall ein Darlehn geben kann (nicht muss).
    Sprich, die paar Monate bis zu meinem Abschluss würden sie mir per Darlehn finanzieren, nach meinem Abschluss dann die "standart" Leistungen bis ich einen Job habe und das Darlehn zurück zahlen kann. Stimmt das?


    Und den Anspruch auf Erstausstattung habe ich auch nur wenn die von dir genannte Regelung auch auf Studenten zutrifft? Oder bekomme ich die auch zum Teil finanziert auch wenn mir allgemein keine monatlichen Leistungen zustehen?

    Mit dem "wohl" meine ich, dass ja immer irgendwas dazwischen kommen kann.
    Ich brauche zum Abschluss nur noch eine Abschlussarbeit, die ich gerade schreibe und eine Prüfung.


    Vermögend bin ich nicht.


    Wenn ich das Recht verstehe, müsste ich um etwas zu bekommen mein Studium abbrechen. Das heißt es ist denen lieber einen ungelernten Arbeitlosen wohlmöglich sehr lange zu fördern als einen Arbeitslosen mit einem Hochschulabschluss nur übergangsweise zu fördern? Ist das richtig?

    Hallo,
    ich habe eine Problem.


    Ich bin 26, derzeit noch Student (wohl das letzte Semester) und muss bald bei meinen Eltern ausziehen. Neben dem Studium arbeite ich und verdiene knapp über 300€.
    Von dem Geld kann ich natürlich nicht Leben und bräuchte etwas unterstützung. Ohne diese müsste ich mein Studium wohl abbrechen und mir einen Job suchen um nicht auf der Straße zu sitzen.


    Ich hätte auch schon eine Wohung in Aussicht (39m² knapp 320€ warm), allerdings besitze ich auch keinerlei Möbel.


    Meine Frage an euch ist jetzt, habe ich einen Anspruch auf Aufstockende Leistungen obwohl ich noch Student bin? Bafög bekomme ich nicht, da ich die Regelstudienzeit überschritten habe.


    Vielen dank im vorraus!