Beiträge von LaaLinchen


    Du bist allwissend oder?..Zudem war meine Frage ne andere und du hast sie bis jetzt nicht beantwortet von daher werde ich auch nicht auf weitere Antworten von dir eingehen! Da Sie den jetzigen Sachverhalt nicht ändern!


    Sag mir mal in welchem JC das so abläuft?


    Ich hab den LKR gewechselt von daher muss ich einen neuen Erstantrag stellen und dafür brauche ich die Umzugsberechtigung - Ohne Umzugsberechtigung keine Ausgabe von Mietbescheinigungen dann keine Wohnung ohne Vorlage der Mietbescheinigung was darauf schließt das die Umzugsberechtigung gebraucht wird von Anfang an! Man kann in einem neuen LKR erst einen Erstantrag stellen wenn man eine Meldebescheinigung nachweisen kann was heißt du brauchst den Beendigungsbescheid und dein Mietvertrag muss ausgelaufen sein da das Amt - keine 2 Wohnungen finanziert!


    ZUDEM WAR DAS NICHT MEINE FRAGE

    ....sorry, wieso holt man sie eine Umzugsgenehmigung ohne vorab eine Wohnung in Aussicht zu haben !? Macht man das heutzutage so? Irgendwie lebt Ihr doch scheinbar alle ein wenig hinter dem Mond, ich kündige doch nicht vorher auf Verdacht meine alte Wohnung bevor ich nicht was Neues habe. Manchmal stellen sich die Leute aber auch wirklich so dämlich an das man Ihnen am Besten nicht hilft, damit sie es mal lernen! So ein Schwachsinn!



    Man braucht um sich überhaupt als ALG 2 Empfänger eine Wohnnung suchen zu dürfen eine Umzugsberechtigung - würde man sich einfach so eine Wohnung suchen würden diese die Umzugskosten und die Miete nicht tragen!


    Falls du es nicht weißt eine Kündigungsfrist geht 3 Monate zeig mir mal ne Internetseite wo 3 Monate vorher schon nach Mietern für eine Whg gesucht wird!


    Ich hab gekündigt und gesucht - nix gefunden - liegt wohl am Landkreis und der niedrigen Mietobergrenze.


    Zudem war das nicht meine Frage!

    Hallo,


    ich habe eine Umzugsberechtigung in einen anderen Landkreis bekommen, mein Mietvertrag läuft auf den 30.04.2012 aus, da ich leider keine Wohnung dort gefunden habe bin ich seit dem 14.04.12 bei einem Bekannten vorübergehend wohnhaft gemeldet, da man ja ohne Meldebescheinigung kein ALG 2 beantragen kann.


    Ich habe nun den Antrag ausgefüllt wie folgt: Nur Angaben zu mir gemacht und bei "ggf. wohnhaft bei" seinen Namen eingetragen.


    Bei Antragsabgabe am Freitag hat der SB ihn bei HG eingetragen und mir aufgegeben folgendes mitzubringen:


    - Anlage VE
    - Genehmigung Untervermietung vom Vermieter
    - Mietbescheinigung Vermieter-Bekannter
    - Untermietvertrag zw. mir und meinem Bekannten


    Nun haben wir die Genehmigung geholt, die Mietbescheinigung ausgefüllt und einen Untermietvertrag vorbereitet.


    Ich weiß nicht ob ich die Anlage VE ausfüllen soll, haben die den Verdacht auf eine Partnerschaft? Davon gehe ich aus.


    Wir haben ein Schreiben zusätzlich zum Untermietvertrag aufgesetzt in diesem er mir nur genehmigt bis maximal 15.07 bei ihm zu wohnen.


    Dazu noch ein Schreiben zur Widerlegung der HG da wir nichts von den folgenden Punkten erfüllen:


    1.länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des Anderen zu verfügen.


    folgendes geschrieben:


    Person 1 ER bestätigt hiermit Person 2 MIR


    Keinerlei finanzielle oder sachbezogene Unterstützung zukommen lasse. Ich widerlege hiermit die Vermutung nach SGB II §9 (5). Aus diesem Grund werde ich keinerlei Angaben zu meinen Vermögensverhältnissen im Antrag auf Arbeitslosengeld II des Antragstellers machen. Wir sind weder verwandt noch verschwägert.


    Evtl. habe ich morgen oder übermorgen noch die Mietbescheinigung und einen Mietvertrag (ohne Unterschrift) für eine Wohnung wo ich ab 1.6 einziehen kann.


    Wird das Amt dann eine WG anerkennen oder weiterhin irgendwas verlangen???


    Mein Bekannter wird mich keinesfalls durchfüttern.