Alles anzeigendie war ausreichend beantwortet und zu Deinen anderen Erzählungen sag ich nur soviel, erzähl es wem Du willst, jeder normale Mensch schaut sich erst mal nach Wohnungen um, checkt dann die Konditionen ab, klärt dann die Dinge mit dem Amt, kann sich dann um die entsprechenden Bescheinigungen bemühen, setzt sich dann mit dem potenziell in Frage kommenden Vermieter in Verbindung, schaut bzw. denk an die Kündigungszeiten und unterzeichnet dann den neuen Mietvertrag und schaut das er fristgerecht kündigt!
Es ist mir schon klar das die Job - Center keine 2 Wohnungen bezahlen - so doof bin ich zum Glück nämlich auch nicht das mir sowas in meinen knapp 2 1/2 Tausend Treads hier noch nicht unter gekommen wäre, aber Leute wie Du die auf der Straße sitzen weil sie so einen Schmarn machen die sind hier zum Glück sehr selten!
Im Übrigen schreib was Du willst, kein Amt zwingt Dich vorab zur Kündigung wenn Du für eine Umzugsgenehmigung nachfragst! Was Dir passieren kann ist das sie Dir die Genehmigung für den Umzug in die neue Wohnung nicht geben weil die Kosten dafür nicht angemessen sind! Anderer Landkreis hin oder her !
auch das ist Humbug ! Du kannst sehr wohl in einem neuen Landkreis schon den Antrag stellen, der wird bisweilen auch schon bearbeitet, Gültig wird er aber erst mit der Vorlage der benötigten Unterlagen! so schwer wie Du hier die Übergänge von einem Job-Center zu Job-Center darlegen willst sind die nun auch wieder nicht!
Du bist allwissend oder?..Zudem war meine Frage ne andere und du hast sie bis jetzt nicht beantwortet von daher werde ich auch nicht auf weitere Antworten von dir eingehen! Da Sie den jetzigen Sachverhalt nicht ändern!