Beiträge von feminin

    @ Horst Grunert


    In erster Linie ging es mir darum, ob mein Einkommen, was ich nach der Ausbildung also als Angestelle bekomme, mit zu meinen Eltern hinzugerechnet wird und ich dann dadurch am Ende weniger bekomme. Die zweite Frage hat sich sozusagen durch die Schreiberei hier ergeben, also allg. auch zu verstehen wie die derzeitige Situation aussieht!


    Da Sie aber immer wussten auf was ich hinaus wil, habe ich meine derzeitige Situation verstanden und kann es nachvoll ziehen.


    Zur zuküntigen Situation allgemein gefasst: Ich entfalle aus der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern, wenn Sie ein Schreiben ausfertigen oder ein Antrag ausfüllen, indem beschrieben ist, dass ich in keinerlei meine Eltern finanziell unterstütze oder unterstützen werde. Dieses Schreiben kann das Amt aber nicht auf anhieb glauben und meine Eltern müssen beweise oder Argumente aufbringen.
    Habe ich soweit alles richtig verstanden?? und gibt es rechtliche Sachen zu beachten, die auf meine Eltern zukommen können??

    Ich bekomme wie du schon erwähnst, während meiner Ausbildung keine Leistung an Miete etc. Komischerweise darf ich dann bei den Berechnungen meiner Eltern Anspruch auf Harz 4 nicht mehr auftauchen, tue ich aber. Die Rechnen mein Einkommen mit dazu, rechnen es gegen den Anspruch den ich von Harz4 bekommen kann und mercken, dass ich über den Regelsatz liege somit kein Anspruch auf Leistung brauche. Ist das den Korrekt??

    @ Horst Gunert


    ich glaube die habe mich doch etwas unklar ausgedrückt, sorry!!


    Also ich bin jetzt noch zurzeit in der Lehre und werde dann ab August also nach Beenden meiner Ausbildung weiter übernommen. Was dann doch richtig ist, dass ich noch in einer Bedarfsgemeinschaft lebe...auch laut den Papieren. Aber ab meiner Ausbildung eine Haushaltsgemeinschaft mit meinen Eltern bilde.


    Ich verstehe auch überhaupt nicht, warum mein Bruder als er mit seiner Ausbildung angefangen hat, nicht zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern gezählt hat, aber dafür ich!!??

    Guten Abend,


    Danke erstmal:)


    nich alle so einfach hier!!


    Habe noch mal in den Unterlagen von meinen Eltern geschaut: - Zähle zu der Bedarfsgemeinschaft mit, aber beziehe von JC kein Harz 4, da ich mit meinem Ausbildungslohn drüber liege...
    Und dann dem Vermutungsbesand von Harz 4, dass ich meine Eltern unterstütze, greift auch nicht ein.


    Wenn meine Eltern und dass bis noch Ausgust (ab August bin ich dann Angestellte), einen Antrag zur Haushaltsgemeinschaft einreichen, werde ich dann noch Namentlich auf den Papieren von JC stehen?? Ich muss ja irgendwie erreichen, dass ich aus der ganzen Berechnung rausfalle und da bin ich mir noch immer nicht sicher, ob ich zur Berechnung hinzugezogen werde oder nicht??


    Wie kann den JC beweisen, dass ich meine Eltern finaziell unterstütze?? Wenn ich dagegen Einspruch lege, komme ich rechtlich durch??


    LG

    Guten Abend,


    ...meine Frage dazu ist, demnächst beende ich meine Lehre und werde ca. 1.300€ netto verdienen. Ich lebe noch zurzeit bei meinen Eltern beziehe selbst kein Harz 4, aber meine Eltern. Wird mein Einkommen das vom Harz 4 meiner Eltern gegen gerechnet? Also muss ich mit meinem Einkommen meine Eltern versorgen?? Wenn ja, wie wird dieses berechnet?


    Wer kann mir da Helfen??


    LGhttp://www.sozialleistungen.info/foren/images/icons/icon7.gif