Beiträge von Roxi

    Hallo,
    ich bins leider schon wieder.
    Ich hab immer noch den gleichen Ärger...
    Könnte mir eventuell jemand genau sagen, wo ich finden kann, dass ich eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft bilde?
    Ich habe nun schon wieder vom Jobcenter ein Schreiben bekommen, dass ich alle Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge meines Sohnes einreichen soll, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden, Leistungen wurden mir ab Juni gestrichen.
    Ich war heute bei einem Anwalt für Sozialrecht und der meinte, dass er erst was machen kann, wenn ich einen Bescheid vom Jobcenter bekomme, aus welchem hervorgeht, dass wir als Bedarfsgemeinschaft geführt werden. Auch meinte er, dass es eventuell schwierig wird, durchzusetzen, dass ich eine eigene BG bin, sondern dass wir eher eine Haushaltsgemeinschaft sind und mein Sohn dann auch zum gewissen Teil für mich aufkommen muß. Das habe ich nun überhaupt nicht begriffen, da ich überall und auch hier gehört habe, dass ich eine eigene BG bin.
    Ich versteh langsam gar nichts mehr :(


    Vielen Dank und lieber Gruß
    Roxi

    Vielen Dank für deine Antwort, so weiß ich, was ich morgen dem SB sagen muß.
    Dann ist es tatsächlich so, dass man uns fälschlicher Weise als BG eingestuft hat, was uns natürlich gar nicht bewußt war.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Roxi

    Hallo,


    eben habe ich ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, aus welchem hervor geht, dass wir wohl doch eine Bedarfsgemeinschaft darstellen.
    Ich geh da nun morgen gleich früh hin um das zu klären, weiß nur leider nicht, welche Argumente ich anbringen soll, dass wir eben keine Bedarfsgemeinschaft sind.
    Kann mir da eventuell jemand einen Rat geben?


    Lieber Gruß
    Roxi

    Hallo Birgit,


    vielen Dank für deine Antwort.
    Der Trennungsunterhalt wurde vom Gericht festgelegt.


    Mein Sohn hat nun vom Jobcenter eine Veränderungsmitteilung+ eine Anlage, in welcher es um "Einkommenserklärung zur Feststellung jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person" geht, erhalten.
    Nun gehe ich davon aus, dass ich mich dort auch mit eintragen muß, da wir bis vor ganz kurzem, also bis zu seinem Arbeitsantritt, eine Bedarfsgemeinschaft waren? Ist das richtig (ich seh leider gar nicht durch)?
    Deshalb meine Sorge, dass sein Gehalt vom Jobcenter mir mit angerechnet wird.


    Danke und lieber Gruß
    Roxi

    Hallo,


    meine Situation ist folgende:
    im Zuge der Trennung von meinem Ehemann, bin ich in die 2-Zimmer-Wohnung zu meinem 20-jährigen Sohn gezogen.
    Da ich während der Ehe Hausfrau war und mein Sohn zu diesem Zeitpunkt auch arbeitslos wurde, haben wir einen Antrag auf AlG2 gestellt, welcher auch bewilligt wurde.
    Auf Grund einer Erkrankung konnte ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben und fange am 30.4. eine 10-monatige Weiterbildung an.
    Mein Sohn hat nun wieder Arbeit gefunden und arbeitet in Teilzeit.
    Ich erhalte von meinem Ehemann einen Trennungsunterhalt von 272 € monatlich, mein Sohn hat einen Bruttoverdienst von 1200 €, Miete+Gas betragen monatlich ca. 350 €.


    Meine Frage ist, ob ich denn nun überhaupt noch Anpruch auf ALG2 habe oder ob das Gehalt meines Sohnes irgendwie angerechnet wird und er sozusagen mich mitfinanzieren muß?
    Das wäre für mich katastrophal, da ich ja sowieso froh bin, dass er mich bei sich "aufgenommen" hat und ich natürlich nicht möchte, dass er seine Mutter mitfinanzieren muß.


    Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, leider hab ich noch nichts passendes, d.h. für mich verständliches gefunden, was mir meine Frage beantworten würde.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Roxi