Beiträge von cheshirecat

    sag mal hörst du mir eigendlich zu???? ich hab doch jetzt schon ein paar mal geschrieben, dass mich meine mutter ausbildet! als gelernter podologe ist man dazu berechtigt fußpfleger auszubilden. wir haben ja auch rücksprache mit dem ZFD ( Zentralverband der Podologen und Fußpfleger ) gehalten.
    ich fang doch nicht sofort an diabetiker, bluter etc. zu behandeln sondern step by step oder meinst du, dass wir uns das geschäft selber kaputt machen wollen? die ersten erfahrungen im handwerk sammel ich an den füßen meiner familie unter der aufsicht von meiner mama und logischerweise muss ich ja wohl erstmal ne zeitlang zuschauen auch durch kucken lernt man viel! alles was mit der hygiene zu tun etc pp. keine angst das praktikum geht nicht nur über zwei wochen!! es is beim amt quasi als praktikum deklariert ist aber im endeffekt eine ausbildung zum fußpfleger für mich.. keine sorge das sind nicht nur zwei wochen sondern erstreckt sich über 3 monate. achja die meisten fußpfleger machen nen kurs im schnelldurchlauf übers wochenende oder max. ne woche soviel dazu! da glaub ich is des was ich mache schon fundierter. ich weiß echt nicht was daran falsch zu verstehen bzw. falsch an der sache an sich ist!

    meine mutter is doch ausgebildete podologin. sie bildet mich doch aus und solange ich das handwerk nicht 100% beherrsche behandle ich doch auch noch niemanden. in sehr vielen podologischen praxen arbeiten auch normale fußpfleger die unter der fuchtel von podologen stehen.
    sie gibt ja ihr fachwissen an mich weiter das einzige was dann quasi fehlt bis ich auf der schule für podologie war is quasi der "titel" nix weiter. an fachlicher kompetenz mangelt es dann sicher nicht

    ja logisch das is ja die kosmetische fußpflege da darf mich ja meine mama ausbilden. zwar nicht zum medizinischen (podo) aber eben zum kosmetischen. im beisein von meiner mama darf ich auch diabetiker behandeln. is wie bei ner arzthelferin, die im auftrag vom arzt auch spritzen und blut abnehmen darf. eine podologen ausbildung schieb ich dann noch nach

    Hallo Ihr lieben ich hoff ich habs jetzt in dem richtigen Bereich eingestellt.


    Ich bin gelernte Bürokauffrau und 24 Jahre alt.
    Meine Mutter ist Podologin (medizinische Fußpflegerin) und hat eine Praxis die gut läuft.


    Jetzt zu meiner Frage:


    Ich würde gerne bei meiner Mama in die Praxis mit einsteigen. Das persönliche Verhältnis zwischen mir und meiner Mama is spitzenmäßig und eigendlich freuen wir uns beide total, dass wir eben bald den Laden gemeinsam schmeißen.
    Ich würde dort als kosmetische Fußpflegerin arbeiten, Künstliche Fingernägel und Sugaring (Haarentfernung mittels Zuckerpaste) mit anbieten.
    Ich hab bereits ein Praktikum in der Praxis meiner Mutter beim Amt bekannt gegeben. In der Praktikumszeit bringt sie mir eben die Fußpflege bei und dann würde ich mich quasi selbstständig machen und mit Ihr zusammen die Praxis schmeißen. Eine Ausbidlung zum Podologen würde ich dann später auch noch nachschieben.


    Jetzt ist es so, dass meine Beraterin gesagt hat ich soll das nicht machen und mir das ganze total madig redet und ich soll mir doch einen Job als Bürokauffrau suchen und hat mir jetzt son bescheuertes Bewerbercoaching aufs Auge gedrückt.


    Kann Sie mir das denn Verbieten, bei meiner Mutter einzusteigen und mir mein Geld kürzen wenn ich mich nicht auf die Bürokauffraugeschichte einlasse??

    Hab gerade was gefunden ist das noch aktuell??

    Erstausstattung bei Hartz IV
    Massive Kürzung bei Menschen mit Behinderungen


    Einmalige Beihilfen im SGB II Teil I


    Vom Grundsatz her geht das SGB II davon aus, dass einmalige Beihilfen aus der Regelleistung anzusparen sind. Dafür wurden diese gegenüber den BSHG-Regelsätzen um 49 EUR / 15% erhöht.


    Es besteht ein Rechtsanspruch auf:
    - Erstausstattungsbedarfe
    - Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten (§ 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II)
    - Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt (§ 23 Abs. 3 Nr. 2 SGB II)
    -mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen (§ 23 Abs. 3 Nr. 3 SGB II);
    dafür notwendige besondere Ausstattung
    Entscheidend dabei ist die Differenzierung zwischen:


    Erstbeschaffungsbedarf: Alle im sozialhilferechtlichen Sinne notwendigen Hausratgegenstände, die nicht vorhanden sind, sind Erstbeschaffungsbedarfe. Sie müssen lediglich für die Wohnung sein.


    Ersatzbeschaffung: Alle vorhandenen Hausratsgegenstände einschließlich Bekleidung, die ersetzt werden müssen, sind Ersatzbeschaffungen und müssen aus der RL angespart werden.


    Tipp: Bedarfe für die Wohnung bedeutet: Alle Hausratsgegenstände die nicht vorhanden sind und zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens und Herstellung des soziokulturellen Existenzminimums notwendig sind (im Sinne von § 1 Abs. 1 SGB I), sind Erstbeschaffungsbedarfe und daher zu bewilligen!


    Einmalige Beihilfen im SGB II Teil II: Der Begriff Erstausstattungsbedarfe ist unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Leistungsberechtigten weit auszulegen: (Im Sinne von §§ 2 Abs. 2 SGB I, § 30 SGB I ) Erstausstattungsbedarf ist alles, was (noch) nicht in der Wohnung vorhanden ist. Erstausstattungsanspruch besteht nicht nur einmal und dann nie mehr im Leben, sondern immer, wenn Grundausstattung aus besonderen Gründen notwendig ist:


    - nach einem Wohnungsbrand
    - nach Auszug aus dem Elternhaus
    - nach Trennung vom Partner, wenn Hausrat fehlt
    - für Obdachlose, die sich eine Wohnung einrichten
    - nach einer Zwangsräumung, wenn der Hausrat nicht eingelagert wurde
    - wenn eingelagerter Hausrat nicht mehr benutzbar ist.


    Für die Definition der Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig. Jede Kommune entscheidet da für sich. (Bochum z. B. 800 – 1000 Euros nach mit Liste einzeln zu beantragenden Gegenständen; dann wird nach Otto-Versandkatalog berechnet, vieles allerdings nur "gebraucht".) Einen Antrag zu stellen, sollte immer in Betracht gezogen werden. Mehr als eine Ablehnung kann daraus nicht resultieren.

    ich hätte gerne mehr mitgenommen aber ich bin von nrw zurück nach bayern gezogen.. da kann man nicht einfach mit nem sprinter paar mal hin und her fahren. ich konnts mir einfach nicht leisten, einen großen umzugswagen zu mieten...


    ich wollte da einfach nur noch weg, weil es mir zum schluss einfach nur noch sau schlecht ging. war total unglücklich hab dann antidepressiva genommen etc.. er ist nicht arbeiten gegangen und wurde von zeit zu zeit immer wieder aggresiv. ich war die letzten drei wochen bevor mich dann meine eltern abgeholt haben auch nicht mehr in der wohnung.


    ich wollte einfach nur so schnell wie möglich da weg.
    ich weiß dass ich mich scheinbar anhöre wie der größte sozialschmarrozer... :(


    mir wärs ja anders auch lieber...

    Hallo ihr lieben, ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    ich bin 24 und mein sohn ist 4 ich hab mich mitte märz von meinem lebensgefährten getrennt hab in hamm gewohnt und dort auch schon mal eine erstausstattung bekommen mein ex freund is damals dann zu mir in meine wohung zugezogen. seine möbel haben wir großteils entsorgt weil sie einfach schon sehr abgewohnt waren (schrott halt einfach) als wir uns getrennt haben hab ich alles bis auf das kinderzimmer von meinem sohn da gelassen, da ich erstmal übergansweise zurück zu meinen eltern in mein altes kinderzimmer gezogen bin und ich keine möglichkeit hatte das alles irgendwo so lange zu verstauen bis ich wieder eine neue wohnung hab und mir hätte auch das geld für nen lkw gefehlt um alles mitzunehem.


    jetzt hab ich eine neue wohnung ab 1.6. und natürlich keine einrichtung mehr und echt schiss, dass ich jetzt dann in ner leeren wohnung sitze...


    hab ich den anspruch auf ne quasi zweite ausstattung wie läuft das denn jetzt? soll ich davon beim amt garnix erwähnen, dass ich schon mal ne wohnungseinrichtung hatte? nrw und bayern liegen ja schon ein bischen auseinander wird das nachgeprüft lassen die sich irgendwelche akten schicken?


    hatte heute nen termin schon beim jobcenter hab mich aber nicht getraut den sachbearbeiter zu fragen, weil er schon so unfreundlich war als ich ihn blos wegen renovierungskosten gefragt hab.


    das is problem nr. 2.. ich bekomme die wohnung unrenoviert. es muss neu gestrichen werden. in der wohnung wurde seit guten 3 od. 4 jahren nicht mehr gestrichen und auch geraucht man sieht wo die bilder hingen (ränder) ect. der sachbearbeiter meinte nur ja er würde garnicht erst ne wohnung nehmen, die nicht renoviert ist und ich könnte mir meine renovierungskosten so ungefähr abschmicken sonlang die wohnung bewohnbar ist! ja klar kann man in der wohnung wohnen aber es sieht halt echt unmöglich aus. er meinte, dass es hier ortsüblich wäre, dass die wohnungen renoviert sind. ich war froh, dass ich eine wohnung gefunden hab die preislich passt weil die mieten hier relativ hoch sind und es wirklich schwehr ist hier ne angemessene wohnung zu finden. soweit ich weiß müssen doch die wohnungen nur noch besenrein übergeben werden, wenn nix besonderes darüber im mietvertrag steht oder?


    bitte helft mir was kann ich machen?