Beiträge von ElGratzo

    Hallo nochmal und Danke für die diversen Recherchen.


    Aber ALG II bekamen wie erst am Tage des einrückens meines Mannes in den geschlossenen Vollzuges. Deshalb wurden keinerlei Einkommen in die Berechnung berücksichtigt.


    Noch möchte ich erwähnen das wir nur räumlich getrennt sind, dies heißt das wir immer noch zusammen sind und ich mich sehr Schwer tun werde Unterhalt einzufordern. Und natürlich wird mein Mann jeden Euro seiner Familie geben der übrig bleibt, wobei das nicht viel sein wird, da er ja ca. 150,00 allein an Fahrtkosten im Monat hat. Einfache Arbeitsstrecke: ca. 25km. Und das war ja unsere Angst das die Behörde uns die kompletten 900,00 €, obwohl mein Mann einiges an "Auslagen" hat und wir letztendlich zu Viert weniger als zu Dritt hätten. Aber dies wird wohl nicht der Fall sein denke ich. Gehe mal davon das mir das Amt ca. 350 € an Stütze kürzen wird, oder habe ich mich da verrechnet bzw. etwas falsch verstanden?
    Auch ist die Frage wie verhält sich das Amt wenn er vielleicht in der jetzigen Firma nicht gebraucht wird und er ohne Lohnzahlung auf die " Ersatzbank" gesetzt wird. Aber danach sieht es momentan nicht aus, aber man weiß ja nie.


    Danke und verzeiht mir bitte meine laienhaften Fragen! :-)

    Hallo nochmal,


    das mit der Miete ist nicht das Problem da dieser Preis, im übrigen Warmmiete + Stromkosten, für eine 3köpfige Familie zu groß ist sondern das das Amt den kompletten Verdienst meines Mannes anrechnet, ohne die Fixkosten der Haftkosten zu berücksichtigen und ich dies komplett abgezogen bekomme und wir deshalb zu "Viert" weniger bekommen als nun zu dritt, da mein Mann ja noch dazu Fahrtkosten etc. hat.


    Die Frage ist mehr darf das Amt und wenn ja, in welcher Höhe wird der Lohn meines Mannes anrechnen, da er Meldetechnisch eh momentan nicht in der Bedarfsgemeinschaft sich befindet?


    Danke für die weiteren Antworten!

    Hallo,


    ich wollte mich mal in diesem Forum an die breite Meute mit einem sehr speziellen Fall wenden.


    Ich bin Bezieherin von Hartz 4, habe 2 Töchter (4 Jahre und 4 Monate). Wir sind in diese Situation gekommen, da mein Mann eine Straftat begangen hat und wegen dem Haftantritt seine Stelle verloren hat.


    Ich bekomme nun 134,00 € direkt vom Hartz 4 Amt, 700,00 € bekommt mein Vermieter direkt. Dann bekomme ich noch 300,00 € Elterngeld und die 368,00 € Kindergeld.


    Mein Mann ist nun im offenen Vollzug und wird bald eine Stelle als Leiharbeiter mit einem Nettoverdienst von 850,00 € antreten. Da er noch länger als 6 Monate hat, ist er auch in der JVA als Hauptwohnsitz gemeldet, somit nicht direkt in der Bedarfsgemeinschaft. Er muss dort 180,00 € für seinen Haftraum bezahlen, sowie monatlich 75,00 € an die Staatsanwaltschaft, desweiteren muss er sich selbst verpflegen. Weiter werden 10% seines Lohns (90,00 €) fürs Überbrückungsgeld nach Haftentlassung angespart.


    Meine Fragen lauten nun, inwieweit das nun angerechnet werden kann, da er nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Weiter habe ich die Befürchtung das unter dem Strich viel weniger zum Leben bleibt. Die finanzielle Situation ist schon besch... genug. Nicht falsch verstehen, ich möchte nicht als Sozialschmarotzer dastehen, sonder habe nur Angst um unsere Existenz. Bevor ich mich nun ans Amt wende, und diese Nachteilig für mich ggf. eine falsche Berechnung durchführen und ich mir keine Rechtsvertretung leisten kann, möchte ich diesen Weg nutzen.


    Ich danke allen schon vorab für diverse Info´s.


    DANKE