Beiträge von Epikur

    Hallo Turtle,


    ich danke Dir für Deinen Hinweis. Ich habe das mit dem "angemessen" überprüft. Zum Glück unterliegt das nicht subjektiver Wahrnehmung, sondern objektiven Fakten und meine Wohnung ist definitiv in diesem Sinne kein Problem :-)


    Die Zinsen werden wohl übernommen, fand ich heraus. Die Tilgung jedoch nicht. Alles ok soweit. Bleibt nur die Frage, ob die Zinsen dann als Darlehen der Arb.-Agentur gezahlt werden. Ich glaube nicht...


    Grüßle
    Epi

    Hallo liebe Wissende,


    ich bezog bis vor kurzem ALG-1, derzeit lebe ich von den Einkünften aus Selbständigkeit. Leider bricht mir gerade mein Hauptkunde weg, so dass ich vor Hartz4 stehe.


    Bevor ich das beantrage, würde ich allerdings meine Ersparnisse aufzehren (die würden mir ohnehin angerechnet). Freibeträge usw. mal ausgenommen. Das wird in etwa 6 Monate reichen...


    Nun ist es so, dass ich in einer Eigentumswohnung lebe. Hat gekostet 70.000,-. 15.000,- sind bereits getilgt, 55.000,- sind noch über. 10.000,- könnte ich aus o.g. Ersparnissen sondertilgen (Sondertilgungen sind in jeder Höhe möglich), dann wäre ein Rest von 45.000,- zu bezahlen.


    Die monatliche Mindestsrate (1% Tilgung p.a.) beträgt 250,-, ist also ziemlich niedrig. Der Zinsanteil darin liegt bei etwa 160,-, also ist die Tilgung monatlich etwa 90,-


    Wenn ich nun Hartz4 beantrage - und bekomme.... Zahlt dann die Arb.-Agentur den Zinsanteil in Höhe von 160,-? Ich meine, diese Kosten liegen ja weit unter denen einer (angemessenen) Mietwohnung. Die Wohnung selber ist "angemessen" für einen Alleinstehenden (70 m²). Hinzu kämen natürlich Hausgeld (230,-) und die sonstigen erstattungsfähigen Nebenkosten.


    Und wenn die Zinsen übernommen würden, dann als Darlehen der Arb.-Agentur? Würden die sich womöglich sogar zur Sicherung ins Grundbuch eintragen lassen? Oder als ergänzende Hartz-Leistung?


    Ich danke Euch sehr für Eure Einschätzung.


    Viele Grüße Epi

    Hallo Horst,


    danke Dir für Deine Hinweise.


    Es ist jedoch nicht so, dass ALG-II (derzeit) anstünde.


    Vielmehr werde ich ALG-I beziehen, denn ich zahle ja in die AL-Vers für Selbständige ein, gerade um Hartz4 etwas hinaus zu schieben, idealerweise durch Finden eines Jobs zu verhindern.


    Falls ich, wie es dezeit aussieht, Mitte nächsten Monats (z.B. 15.6.12) Antrag auf ALG-I stellen würde, wäre ich m.E. eben nicht länger als 2 Jahre ohne Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit gewesen, da mein letzter Gehaltsbezug Ende Juli 2010 war.


    Viele Grüße
    Epi

    Hallo Horst,


    danke Dir für Deinen Hinweis. Bevor ich google...: Dein Text klingt, als ob Du Dich af die PKV beziehst. Habe ich das vielleicht falsch verstanden? Dazu habe ich nämlich keine Frage, soweit es darum geht, drin zu bleiben, oder in die GKV zu wechseln (ich bleib in der PKV). Die Frage, die PKV betreffend war, ob die ArbAgentur deren Beiträge übernimmt und das hatte Chico netterweise beantwortet.


    Mir ist nun eigentlich nur noch unklar, ob mein letztes netto-Gehalt (als Angestellter) bei der Ermittlung der ALG-Höhe herangezogen wird und ggf. wie, oder ob ich mit besagten 1100,- zzgl. PKV rechnen kann.


    Viele Grüße
    Epi

    Liebe Wissende,


    ich bin selbständig und zahle mtl. die knapp 80,- in die freiwillige AL-Vers. ein.


    Nun zeichnet sich ein massiver und dauerhafter Umsatzeinbruch ab, voraussichtlich nächsten Monat gehts bergab und ich werde dann wohl die Leistungen aus der AL-Vers. in Anspruch nehmen müssen.


    Dazu entstehen bei mir 2 Fragen:


    1. Zusätzlich zur reinen ALG-Leistung (dürfte bei mir bei € 1.116,90 (vglb. Fachhochschulabschluß und Wohnort = West-DE) liegen), zahlt die Arb-Agentur auch meine private Krankenvers.? Ich bin befreit von der Vers.-Pflich tund KANN nicht mehr in die GKV zurück. Wenn ich früher mal arbeitslos war, hat das ArbAmt neben dem ALG auch die PKV-Beträge gezahlt. Ist das in der freiwilligen AL-Vers. für Selbständige insofern auch so?


    2. Bis 31.7.2010 war ich im Angestelltenverhältnis (sozialversicherungspflichtig und viele Jahre) beschäftigt und hatte ein flottes Gehalt. Nun meine ich, dass die o.g. € 1.116,90 nur dann als Grundlage genommen werden, wenn der Bezieher des ALG zwei Jahre zuvor nicht mehr versicherungspflichtig beschäftigt war. Angenommen, ich melde mich AL z.B. Mitte Juli 2012, würde dann mein letztes netto-Gehalt als Bemessungsgrundlage für das ALG herangezogen werden? Dauerhaft (für die 6 Monate, die diese Vers. m.E. gezahlt wird, bis Hartz4 ansteht)?


    Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe, Auskunft.


    Viele Grüße
    Epi