Beiträge von praktikant

    Hallo,
    Ich habe ein Problem mit dem Zufluss-Prinzip.
    Seit dem 15.03. bin ich in einer Praktikums-Maßnahme der Rentenversicherung. Der Job-Center hat für März und April noch Alg II gezahlt. Als dann endlich mal der Übergangsgeld-Bescheid kam, hat der Job-Center für beide Monate das Alg II wieder von der Rentenversicherung zurückgefordert. Die haben aber nicht den vollen Betrag gezahlt, sonder nur für die Zeit ab 15.03.. Die hätten auch das Geld für Anfang März an den Job-Center überweisen können (war genug Geld da). Inzwischen hat mich meine Sachbearbeiterin vom Job-Center angerufen und gesagt, ich darf das Geld von der Rentenversicherung nicht ausgeben, weil nun ich das Alg II für Anfang März zurückzahlen muss. Als ich die DRV angerufen und gefragt habe, warum die denn das so umständlich machen, haben die gesagt, sie dürfen nach dem Gesetz nur Forderungen ab dem 15.03. des Job-Centers berücksichtigen. Jetzt meine Frage, das Übergangsgeld habe ich nun Anfang dieses Monats = Mai bekommen. Es ist für die Zeit ab 15.03.. Muss ich nun wirklich das AlG II für die Zeit vom 01. bis 14.03. an den Jobcenter zurück zahlen? Ich war da noch arbeitslos, in keiner Maßnahme und hatte außer dem Alg II keine Einkünfte.