Beiträge von Hobin Rood

    Also, wenn ich das so lese, komme ich mir langsam richtig schäbig vor.
    Aber der Reihe nach, natürlich gibt es einen Mietvertrag und ein Mietbuch, zumindest bei Abgabe der Anträge. Was mir hier (keine Sorge, ich verstehe das nicht falsch) unterstellt wird, so schlecht kann ja noch nicht mal ich denken und das heisst schon was. Ne, aber mal Spass beiseite, die ganze Geschichte ist echt so gelaufen, bzw. läuft so und die Bank wollte vor 3 Jahren wirklich ausgefüllte Mietverträge (auch von uns) sehen, weil die (Voll)finanzierung aus wackeligen Beinen stand. Das Darlehen wurde nur vergeben, weil wir nicht als Eltern oder gar Miteigentümer in Erscheinung getreten sind, sondern als ganz normale Mieter, die monatlich ihre Miete bezahlen und so ist es letztendlich ja auch bisher gelaufen. An Hartz 4 hat damals noch Niemand gedacht und es war auch nicht absehbar. Uns da zu unterstellen, wir würden auf Kosten der Sozialkassen unser Haus finanzieren, dass dürfte (hoffentlich) auch dem Jobcenter schwer fallen. Im Prinzip ist alles, worüber hier diskutiert wurde, auch in Papierform nachweisbar, insbesondere durch Bankbelege, sprich Überweisungen.
    Wenn man mir da einen Strick drehen will, werde ich notfalls bis zum BGH gehen, weil man mich dann echt beschei**en würde. Notfalls müssten wir dann sogar die Wohnung wechseln, damit die Kinder durch neue Mieter ihren Verpflichtungen nachkommen können, dann müsste das Jobcenter die (angemessene) Unterkunft auf jeden Fall bezahlen, aber umziehen wollen wir ja eigentlich nicht.
    Was mir aber garnicht in den Kopf will, ist die Sache mit dem Kostgeld. Grade dieser Sohnemann ist so ein über 2 Meter Riese mit ca. 150 KG, wenn der 100 Euro Kostgeld im Monat abgibt, das verfrisst der in einer Woche. Aber darauf lassen wir es nicht ankommen, durch unsere spezielle, krankheitsbedingte Kost, isst er grundsätzlich bei seinen Geschwistern und die 100 Euro Kostgeld gibt es auch nicht...aus...schluss...basta.
    Ich schwanke nur, ob ich einen Mietvertrag über, sagen wir mal 58,9 bis 62,4 m2 vorlegen soll oder lieber bei der Variante von 110 m2 bleibe und denen genau die Zimmer zeige, die der Sohn bewohnt. Ausschlagend dafür ist aber meine eine Frage, die bisher leider niemand beantwortet hat, nämlich die Sache mit nur einem Badezimmer und einer Küche. Unser Sohn muss zwangsläufig immer durch einen Teil unserer Räume zur Toilette oder durchs Fenster. Hat da Jemand eine Ahnung, ob dieser Umstand die Sache mit einer abgetrennten Wohnung erschwert? Es gibt ja in Altbauten auch heute noch Wohnungen mit Etagenklo.
    Was die Sache mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeht, werde ich schnellstmöglich beim Finanzamt persönlich vorsprechen (im Auftrag der Kinder) und kleine Brötchen backen, denke mal, den Kopf abreissen werden die wohl Keinem von uns.
    Vielen Dank für Euer reges Interesse.


    Der Nachteil der HG besteht in Deinem Fall darin, dass das Jobcenter dann die 110 m², wie auch die Gesamtmiete mit 1 Drittel zu 2 Drittel aufteilt. Damit wäre für Dich und Deine Frau die Wohnung zu groß (nämlich 73 statt 60m² = 17,80%). Entsprechend könnte das Jobcenter die von Dir bezahlten € 380 mit diesen 73m² gleichsetzen und nur noch 82,20% für 60m² davon übernehmen.
    Ich hoffe Du kannst mir folgen! ;)


    Klar kann ich Dir da folgen und ein Vorhang oder eine Tür zu seinen beiden Räumen wäre auch überhaupt kein Problem, Vorhang in 10 Minuten, Tür wäre natürlich wesentlich aufwendiger und müsste auch erst komplett mit Zarge gekauft werden. Dass er bei den Geschwistern isst, ist ja nunmal überhaupt kein Problem, zumal sowohl meine Frau und auch ich aus gesundheitlichen Gründen spezielle Kost benötigen. Habe heute im www gelesen, dass man auch da die Messlatte wieder sehr hoch gelegt hat, bei den Kleinen sind sie da sehr erfinderisch, aber so eine Diätenerhöhung von 500 Euro monatlich ist in 20 Minuten durchgewunken und da hält das komplette Pack zusammen wie Pech und Schwefel. Selbst, wenn es für den Mehrbedarf für die Kost nix mehr geben sollte, wäre das zumindest ein Top-Argument, warum er nicht bei uns mitessen kann.
    Aber wie verhält es sich denn mit dem Badezimmer, er muss praktisch durch einen Teil unserer Räume, um auf die Toilette zu kommen; und wie verhält es sich mit der (gemeinsamen) Küche, kochen kann er nicht, aber er macht sich doch seine Brote selbst oder kocht sich mal einen Kaffee oder so. Und Kühlschrank haben wir auch nur einen Großen, der gemeinsam genutzt wird. Kommen die SS-Schergen (sorry, musste mal sein) echt persönlich raus und kontrollieren? Und wenn ich Ihnen ohne richterlichen Beschluss den Zugang verwehre, oder habe ich als 'Sklave' keinerlei Rechte mehr, die im Grundgesetz verankert sind?
    Ich merke schon wieder, ich könnte garnicht soviel essen, wie ich jeden Tag k**en könnte.
    Trotzallem noch toll, was hier abgeht und nur, wenn wir zusammenhalten, haben wir überhaupt eine Chance, zu überleben.


    P.S.: Mir ist da grade noch eine Frage eingefallen und bei Google finde ich nichts passendes. Und zwar läuft der Strom für unsere Gasheizung mit über unseren normalen Stromzähler, gibt es da anteilige Prozentsätze oder Pauschalbeträge? Die Heizkosten könnten ohnehin noch zum Kampf führen, aus Kostengründen haben wir uns vor einem Jahr einen Holzofen eingebaut, somit zahle ich nur eine Pauschale von 83 Euro monatlich für Warmwasser. Der Betrag ist sehr hoch, aber da der Ofen noch nicht den ganzen Winter über betriebsfertig war, habe ich lieber etwas höheren Verbrauch beim Gaslieferanten angegeben. Richtig wäre also 83 Euro Gas plus Nachzahlung (kommt garantiert, weil sich die Ofeninbetriebnahme länger hinausgezögert hat) plus ca. 50 Euro monatlich für feste Brennstoffe. Dafür gibt es zum Glück eine Rechnung, weil wir 3 Tonnen Holzbriketts im Angebot bei einem Baumarkt bestellt hatten und auch angeliefert bekamen, ist also auch zum Glück alles nachweisbar.
    Denke mal, das könnte ein langer Kampf mit dem Jobcenter (oder wie soll ich es nennen) werden, kenne ich aber schon, habe Anfang November 2009 Erwerbsminderungsrente beantragt und die Sache liegt seit einem Jahr bei Gericht, rechne da nochmal mit einem Jahr...Du warst Deutschland (bin lernfähig, seht Ihr!!!)

    - Ein Bekannter von mir bewohnt mit seinen Eltern ein Haus, ihm habe ich damals dazu geraten eine zweite Klingel einen extra Briefkasten und im Eingangsbereich eine weitere abschließbare Tür zu den Wohnräumen der Eltern einzubauen. somit gibt es nach dem Eingang einen gemeinsamen Flur aber 2 völlig unabhängige Wohnbereiche. Der Vater ist inzwischen aufgrund einer Krebserkrankung in Rente und der Sohn stellt eine eigenständige BG da, überlegt mal ob das bei eurer Wohneinheit auch möglich ist! Ne Herdplatte und ein Kühlschrank sind sicherlich in den Räumen ebenso unterzubringen, Geschirr wird im Bad gespült! Wäsche im Waschsalon oder gegen Zahlung auch anderweitig gewaschen, z.B. im Keller mit Waschmaschiene für jede Mietpartei!


    Nun gut, im Prinzip wäre alles möglich, allerdings mit erheblichem Kostenaufwand. Hat eine HG denn solch gravierenden Nachteile? Die Wahrheit ist, wir haben nur ein Badezimmer und eine kleine Küche, der Junge kann überhaupt nicht kochen, wird natürlich von uns mitversorgt, zahlt aber auch dafür einen kleinen Obolus, glaube 100 oder 150 Teuros im Monat. Die Sache mit dem gemeinsamen Essen hatte ich beim ersten Besuch dort nicht erzählt, nur dass wir eben zusammen in einer Wohnung leben und der Sohn 2 eigene, relativ grosse Zimmer hat und somit die Hälfte der Wohnfläche benutzt. Ich bin mal davon ausgegangen, dass Räume, die man gemeinsam nutzt/nutzen muss, hälftig angerechnet werden...falsch gedacht ?
    War mir auch relativ sicher, dass er uns mit seinem kleinen Einkommen nicht unterstützen muss.
    Hoffe, ich habe noch nicht zu viele Fehler gemacht, auch wenn die junge Frau dort mehr als nett war, gilt doch die alte Regel: " Mach die nicht schlau, die kriegste nie wieder dumm!"
    Von daher habe ich ohnehin die Einstellung, dass dort meine Feinde sitzen, vielleicht irre ich mich in diesem Fall, aber man kann wohl nicht vorsichtig genug sein und jeder Euro zählt. Zumindest möchte ich meine tatsächlichen Kosten erstattet bekommen, habe schliesslich fast 40 Jahre ganz schön hohe Steuern gezahlt, weil ich immer sehr gut verdient habe.
    Stelle fest, hier kann ich noch eine Menge lernen...vielen Dank dafür!

    Danke für die schnellen und kompetenten Antworten.
    Folgendes muss ich wohl noch ergänzen, der Sohn, der mit in unserer Wohnung lebt, ist berufstätig, leider nur als Leiharbeiter und verdient dementsprechend im Durchschnitt 1000 Euro netto, eher noch weniger. Die Eigentümergemeinschaft sind die 3 Kinder und auch so im Grundbuch vermerkt, meine Frau und ich sind lediglich Mieter und zahlen auch unsere Miete, was auch alles per Bankbelege etc. nachvollziehbar ist.
    Alles in allem ist unser Anteil an der Wohnung auch nur knapp 60 m² und ich denke, die Kaltmiete von 380 Euro sollte auch halbwegs angemessen sein.


    Zitat von Gawain:
    "Wie der/die Hausbesitzer ihre Einkommensteuererklärung gestalten, muss weder Dich noch den Sachbearbeiter belasten. Dies ist ausschließlich eine Angelegenheit zwischen den Hausbesitzern und dem Finanzamt!" Zitat Ende


    Die Hausbesitzer sind eben die Kinder, die ich bei Ihrer Steuererklärung tatkräftig unterstütze, deswegen ist mir dieser Punkt absolut nicht gleichgültig. Im Gegenteil, ich denke, am besten nehme(n) wir/ich baldmöglichst mal Kontakt mit dem Finanzamt auf, um Schlimmeres zu vermeiden, oder was meint Ihr?


    Alle Möglichkeiten des ALG 1-Bezuges habe ich sicherlich ausgeschöpft, allerdings besteht wieder ein neuer 3-Jahres-Zeitraum für den Krankengeldbezug, was natürlich auch eine Lösung darstellt, zumal über die Klage des Rentenverfahrens noch nicht entschieden wurde.
    Den Hartz 4 - Antrag habe ich nur zur Absicherung gestellt, um auf jeden Fall ab Ende Juli nicht ganz ohne Einkommen dazustehen. Mit dem neuen Krankengeldbezug ist das aber so eine Sache, normalerweise müsste ich dem Arbeitsmarkt wieder 6 Monate zur Verfügung gestanden haben, bis Anfang Januar 2012 war ich aber wegen einer anderen Krankheit mehrere Monate aus dem Leistungsbezug. Da ich aber Anfang Juni erneut auf meine 'Hauptkrankheit' arbeitsunfähig sein müsste, haut das mit den 6 Monaten nicht ganz hin und wenn die Sachbearbeiter der Krankenkasse aufpassen, könnte es kritisch werden.
    Abschließend kann ich nur sagen, nicht, dass man als chronischer Schmerzpatient genug gestraft ist, muss man sich noch (fast) Sorgen um das nackte Überleben machen...Du bist Deutschland!

    Guten Tag,
    ich habe mich heute hier registriert, weil ich so langsam den Überblick verliere und fürchte, nicht wieder gutzumachende Fehler zu begehen.
    Also folgendes Problem, ich bin fast 59 Jahre alt, vor ca. 4 Jahren ist mein Arbeitgeber nach 35 Beschäftigungsjahren in die Insolvenz gegangen. Da ich seit 1997 60 % Schwerbehinderung (unbefristet) anerkannt bekommen habe, konnte ich mich bisher mit Krankengeldbezug und ALG 1 über Wasser halten, allerdings läuft Ende Juli 2012 mein ALG 1 aus und ich habe in dieser Woche Kontakt aufgenommen und die erforderlichen Anträge für Hartz 4 abgeholt. Bin dort mehr als freundlich und verständnisvoll behandelt worden, aber so richtig traue ich der Sache noch nicht.
    Nun zu dem Sachverhalt, der die Lage evtl. schwierig machen könnte:
    Vor gut 3 Jahren haben die 3 Kinder meiner Frau, also meine Stiefkinder (zwischen 26 und 30 Jahre alt) ein grosses Haus mit 3 abgetrennten Wohnungen gekauft. In einer dieser Wohnungen (ca. 110 m2) leben meine Frau und ich mit einem Sohn zusammen, wobei wir ca. die Hälfte der Wohnung benutzen, die andere Hälfte bewohnt besagter Sohn. Natürlich zahlen wir unsere monatliche Miete in Höhe von 380 Euro, die zu 100% in die Finanzierung des Hauses geht. Diese Miteinnahme war auch Grundlage zur Vollfinanzierung der entsprechenden Darlehen, ohne wären die Kredite nicht vergeben worden.
    Von der Sachbearbeiterin wurde uns bei den Anträgen auch das Formular HG (Haushaltsgemeinschaft) ausgehändigt. In diesem Formular wird beim Punkt Unterkunft darauf hingewiesen, dass Mieteinnahmen grundsätzlich zu versteuerndes Einkommen sind, die beim Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mit anzugeben sind. Da absolut kein Gewinn vorliegt, weil, wie gesagt, die komplette Miete in die Finanzierung des Hauses einfliesst, wurde in der Vergangenheit diese Mieteinnahme bei den Steuererklärungen nicht angegeben.
    Meine Sorge deshalb, was kann uns/mir dadurch passieren, bzw., wie verhalten wir uns jetzt richtig? Ich versichere, dass an meinen Angaben absolut nichts geschummelt ist, wir haben in der Vergangenheit eigentlich angenommen, dass es doch egal ist, wer in der Familie (Eigentümergemeinschaft) was vom Kredit tilgt.
    Bin für jeden kompetenten Tipp dankbar, hoffentlich haben wir uns nicht in der Vergangenheit schon falsch verhalten.
    Liebe Grüße und 1000 Dank für evtl. Antworten