Beiträge von tinamak

    Hallo ihr Lieben,


    meine Frau und ich beziehen zur Zeit Alg2.


    Nach langer Zeit fand meine Frau, 470 km entfernt, eine Arbeitsstelle.


    Auch für mich sind die Bedingungen dort sehr gut, wieder arbeitsmäßig
    Fuß fassen zu können.


    Ich kann aber erst 10 Monate später mit
    unserer gemeinsamen Tochter nachziehen, schulisch bestimmt (Tochter 8 Jahre alt)


    Das meine Frau Arbeit gefunden hat, und diese am 01.07. antreten wird,
    teilte ich unserer Arbeitsberaterin mit.


    Nun erhielten wir heute ein Schreiben von der Leistungsabteilung,
    dass die Leistungen unverzüglich eingestellt worden sind, (ab Juli kein Geld mehr) wir sollen
    die beigefügte Einkommensbescheinigung vom zukünftigen Arbeitgeber ausfüllen
    lassen, und diese bis zum 15.08.2012 einreichen.



    Wortlaut der Sachbearbeiterin:


    ... habe ich bis zur endgültigen Klärung Ihre Leistung vorläufig eingestellt.



    Vom schlimmsten Fall mal ausgehend: Was sollen wir machen, wenn wir bis ende Juni
    diesen Einkommensbescheid noch nicht erhalten haben, aus was für Gründen auch immer?


    Wenn bei uns gewisse Daueraufträge ins Leere laufen, dann gute Nacht!


    Ist diese Vorgehensweise, der Sachbearbeiterin, so korrekt?


    Wenn nicht, worauf, oder auf was, kann ich mich dann berufen?


    Vielen Dank, im voraus, für Antwort!


    Euch allen ein schönes Wochenende.