Beiträge von Leo333

    Danke für eure Antworten.
    Die Wohneinheiten sind voneinander getrennt. Ich wohne im oberen Geschoss und habe eine Treppe nach unten zu meinen eigenen Flur mit einen Eingang von aussen. Ich denke da sollte es keine Probleme geben.
    OK, dann muss meine Schwester die Wohnung zwingend anmelden, ja? Was kann sonst passieren? bekommt meine Schwester eine Strafe und/oder habe ich dann kein Anspruch auf Leistungen für Unterkunft und Heizung?
    Ich habe gelesen, dass die Jöbbörse manchmal die Einsicht der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Dürfen die das nun oder nicht? Ich zahle denk ich weniger Miete als im Regelsatz (ich muss mich noch schlau machen wie hoch der Regelsatz für die Unterkunft ist, dort gibt es regionale Schwankungen, richtig?).


    Gruß


    Leo

    Hallo,


    bei mir gibt es folgenden Sachverhalt:
    Ich bin (leider) arbeitslos und habe noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bis zum 19.08.2012.
    Nun ist es so das meine Schwester (30 Jahre) unser Elternhaus übernommen hat und ich (29 Jahre) bei Ihr zur Miete wohne.
    Ich habe eine eigene Wohnung (mit Wohnstube, Schlafzimmer, Küche, Bad, Strom- und Wasserzähler und einen eigenen Eingang).
    Meine Schwester erzählte mir, dass Sie die Wohnung nicht gemeldet hätte.
    Wir haben auch nur einen mündlichen Mietvertrag.


    Ich wollte mir nun einen Termin im Jobcenter machen und einen Antrag auf ALG 2 machen.
    Ich frage mich nun, ob ich in diesen Fall überhaupt Anspruch auf Wohngeld habe. Oder muss meine Schwester die Wohnung erst anmelden und einen schriftlichen Mietvertrag aufsetzten?


    Vielen Dank für eure Antworten im Vorraus.


    M.f.G.


    Leo