Beiträge von Marina25

    Hallo lirafe, vielen lieben Dank für deine Auskunft. Das bedeutet also dass das BAföG-Amt mir einen Anspruch ermöglichen muss? Muss ich irgendetwas spezielles ausfüllen oder eine schriftliche Erklärung beifügen ? Ich habe die Befürchtung dass die Damen an der Antragsannahmestelle leider nicht so viel Ahnung von ihrem eigentlichen Aufgabenbereich haben und mir somit wenig weiter helfen können.


    Liebe Grüße

    Hallo,


    mein Problem ist folgendes:


    Ich bin 25 Jahre alt, habe ein Fachabitur und bereits eine Ausbildung zur Gestaltungstechnischen Assistentin (die damals nicht finanziell unterstützt wurde weil meine Mutter zuviel verdient / mein Vater ist Hartz 4 empfänger und ich habe keinen Kontakt zu ihm)


    Nach meiner Ausbildung habe ich 2 Jahre in meinem Beruf gearbeitet. Ich habe mich nun dafür entschieden eine Ausbildung zur Erzieherin zu machen was eine Ausbildung als Sozialassistentin mit sich zieht. Diese kann ich zum Glück verkürzen so dass ich ab 3.9.2012 im 2ten Jahr der Sozialass. einsteigen kann.


    So, nach dem ganzen drum herum Erklären gehts jetzt zum eigentlichen.


    Ist meine Mama trotz dessen dass sie mich beim Fachabi und in meiner ersten Ausbildung ( die unentgeldlich war) voll Finanziell unterstützt hat und ich mittlerweile 25 Jahre alt bin Unterhaltspflichtig ?


    Die "nette" Dame beim BAföG- Amt meinte nämlich zu mir dass das der Fall ist und ich kann mir das beim besten Willen nicht vorstellen.


    Also falls mir hier jemand irgendwien weiterhelfen kann wäre ich dafür sehr Dankbar.



    Liebe Grüße