Beiträge von Reclassememt

    Natürlich ist die freie Wohnortwahl gegeben. Solange du sie finanzieren kannst - bzw alle Mittel ausschöpfst, ehe du das Amt bemühst. Und dazu zählt halt auch eine Versetzung des Hauses, sofern du es nicht selbst nutzt.


    Ist es so, dass ich zwar woanders als in meinem Haus wohnen kann, aber das JC mir die Miete für die gemietete Wohnung nicht zahlt?
    Wenn ich mein Haus vermiete dann habe ich Einkünfte, genau wie bei einem Job, Minijob.
    Ich hatte bis Ende Februar einen Minijob und wurde vom JC "Aufgestockt! Sie haben mir die Zinsen aber nicht die Tilgung bezahlt. Daher wäre ich froh wenn sie mir die Wohnungsmiete finanzieren.


    Ich denke es mir so, ... ich wohne in der neuen Wohnung, das JC bezahlt sie, ich vermiete mein Haus, habe dadurch Einkünfte, die mir angerechnet werden. Dann hätte ich auf jeden Fall mehr Geld zur verfügung wie jetzt. Von Hartz 4 habe ich die Differenz Tilgung nicht. Was eine große Summe ist.

    Abgesehen davon, dass nur ein selbst bewohntes Haus geschütztes Vermöegn darstellt: wie willst du es weiter abbezahlen, wenn die Mieteinnahmen als Einkommen angerechnet werden?


    Ich bin, wenn ich Mieteinnahmen erziele nicht mehr Aufstocker, sondern "ganzer Hartzvierer" Mein Arbeitsvertag ist dann ausgelaufen und wird nicht mehr verlängert; hat vielleicht mit der Tatsache zu tun, dass ich zu 70% Schwerbehindert bin.
    Der Chef hat es mal so lapidar gesagt: dann ist der Arbeitnehmer ja schwer wieder auszukriegen...
    So nun noch mal zu meiner Frage zurück.


    Die Mieteinnahmen können und werden auf mein Einkommen angerechnet. Ist ja auch völlig in Ordnung! Ich möchte nicht mehr als mir zusteht und nur wissen ob ich überhaupt umziehen darf, obwohl ich eine eigene Immobilie habe ... obwohl ... die gehört ja zum größten Teil der Bank. Aber egal, mein persönliches Recht auf freie Wohnortwahl, ist die trotz Hartz 4 noch gegeben?
    freundlicher Gruß

    Hallo


    Ich bin Leistungsbezieher (Aufstockung)
    und bin Besitzer einer Wohnimmobilie, die noch nicht abgezahlt ist. Das Jobcenter übernimmt/erstattet mir die Zinsen, aber nicht die Tilgung.
    Ich möchte das Haus verkaufen oder vermieten.
    Kann ich eine Wohnung mieten, die den Anforderungen des SGB 2 für Hartz 4 entspricht
    und das Jobcenter übernimmt die Kosten für die Wohnung?
    Die Mieteinnahme, die ich für mein Haus erzielen würde, wird dann mit meinen Bezügen verrechnet, oder geht das überhaupt nicht.?


    Ich wäre für Antworten sehr verbunden.