Beiträge von Goldmen

    bei h4 liegt es daran, dass du unter 25 jahre alt bist. bei bafög spielt ja eigentlich das einkommen der eltern und evt. dein eigenes einkommen eine rolle.


    und weiter? immer nur stumpfsinnig den gesetzestext eines verfassungswiedrigen gesetzes wieder zu geben - bringt es das? unter 25 jährige haben die gleichen rechte wie über 25 jährige. ( artikel 3 grundgesetz )

    auf die dümmlichen, unwürdigen antworten vor mir würd ich nix geben. das schreiben leute die keine ahnung von den grundrechten haben. du gehst erstmal zur arbeitsagentur, meldest dich dort arbeitslos und arbeitssuchend/ausbildungssuchend. stell vorsorglich einen antrag auf alg (auch alg 1 genannt).


    danach gehst du zum jobcenter und holst dir einen antrag auf alg 2 (hartz 4) . achte darauf das man in diesen antrag den tag der antragsstellung als datum mit stempel oder handschriftlich vermerkt. der antrag gilt rückwirkend zum 1. eines monats. wenn du den antrag also spätestens am 30.10. stellst, hast du ab 1.10. anspruch auf alg 2 .


    das sind 374€ pro monat. unterkunftskosten wirst du wohl nicht bekommen. die wohnung ist für 2 personen zu groß. wenn die miete dennoch angemessen ist, kann der anteil für dich übernommen werden.


    um nochmal auf die antworten der anderen einzugehen: man definiert einen menschen nicht über arbeit. gemäß artikel 12 grundgestz hast du das grundrecht auf freie berufswahl und zwangsarbeit ist verboten. laut artikel 2 des grundgesetz hast du das recht auf freie entfaltung deiner persönlichkeit. du entscheidest über dein leben. unterschreibe beim jobcenter keine eingliederungsvereinbarung, bewirb dich nicht auf stellenangebote wenn du das nicht möchtest und geh auch nicht zu meldeterminen (einladungen) des jobcenters, wenn du nicht willst.


    werden dir dann sanktionen angedroht, wende dich an mich:


    auf you tube unter "hartz 4 verfassungswiedrig" und den videos von goldpanzer1 . da stehen meine handynummern. oder auf facebook unter maik gold . bin der mit dem weissen pullover und blauen kordeln daran. mit mittelbart und aus schneeberg. da stehen auch kontaktmöglichkeiten von mir.


    glaub mir: sanktionen, also kürzungen des alg 2, sind nicht erlaubt und ich kann diese sehr schnell bekämpfen. die die dir vor mir geantwortet haben, haben null ahnung.

    wenn der bafög-antrag abgelehnt wird, wirkt der antrag auf alg 2 ab den tag der antragsstellung des bafög zurück. du hast also rückwirkend anspruch auf alg 2 ab ende september. begib dich bitte mit personalausweis, möglichst den ablehnenden bafög bescheid und möglichst mit allen kontoauszügen seit ende september zum sozialgericht.


    dort stellst du einen antrag auf vorläufigen rechtsschutz. den begründest du damit das dir kein bafög gewährt wurde, du somit mittellos bist und anspruch auf alg 2 rückwirkend zu ab september hast. das nennt sich anordnungsanspruch. dann sagst du das du dich deshalb in einer dringenden notlage befindest. das nennt man anordnungsgrund. das eilverfahren ist kostenlos, ohne anwaltszwang, eine art vorklage und in maximal 6 wochen entschieden. in dringenden fällen wie bei dir auch erheblich schneller.