Beiträge von ltaeubchen

    Hallo Leute,


    habe mal eine Frage zur Höchstdauer einer Entgeltmaßnahme.


    Habe vom 01.03.2011 bis zum 31.12.2012 (21 Monate) eine Entgeltvariante vom Jobcenter bewilligt bekommen. Seit 01.04.2012 gelten ja die neuen Regelungen zum ALG II. Dort heißt es ja "Anspruchsdauer 24 Monate innerhalb von 5 Jahren". Im § 78 SGB II heißt es "Bei Ermittlung der Zuweisungshöchstdauer nach § 16d Abs. 6 werden Zuweisungsdauern, die vor dem 01.04.2012 liegen, nicht berücksichtigt."
    Heißt das jetzt, dass die Bewilligungszeit vor dem 01.04.2012 nicht mit in die Zuweisungsdauer reinrechnet und ich zum 31.12.2012 erst 9 Monate Anspruchsdauer abgerechnet bekomme oder gilt die Neuregelung nur für Maßnahmen nach dem 01.04.2012??? Freue mich über konstruktive Antworten ltaeubchen