Beiträge von DanielR

    Was das Jobcenter fordern darf, sind EINSICHT (nicht Kopien) von Kontoauszügen, ob Einkünfte bestehen.


    Die Datenschützer sehen das ganz anders:

    Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen schrieb:

    Der Leistungsträger darf die vorzulegenden Kontoauszüge kopieren und zur Akte nehmen. Die darauf befindlichen Kontobewegungen sind ein Nachweis der Einkommens- und Vermögenslage und werden zur Feststellung und Ermittlung eines Leistungsanspruches benötigt. Aufgrund des Umfangs an Informationen auf Kontoauszügen kann aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht verlangt werden, dass die bloße Vorlage der Kontoauszüge genügt und der zuständige Sachbearbeiter sich die relevanten Daten abschreibt, da dieses bei der hohen Zahl aller Antragsteller zu einem unverhältnismäßigen Arbeitsaufwand führen würde.

    Quelle: Vorlage und Kopien von Kontoauszügen bei Beantragung von SGB II- und SGB XII-Leistungen

    Falls es sich bei den Sonderausgaben um eine private Krankenversicherung handelt, könnte auch das BFH-Urteil [url=http://lexetius.com/2006,3490]III R 24/06[/url] relevant sein. Danach sind derartige Kosten abziehbar.

    Wie ich mich hier gemeldet habe, haben die Idioten (...)

    Aber sonst ist in deinem Oberstübchen alles in bester Ordnung?

    Zitat

    (...) von der Stadt Wunstorf dummerweise in die Meldebescheinigung eingetragen, das das meine alleinige Wohnung ist. (...) Oder muss das zwangsläufig?

    Hast du denn mehr als eine Wohnung? Will heißen: Eine Nebenwohnung? Wenn nicht, ist das natürlich deine alleinige - weil einzige - Wohnung.
    Wer ist doch gleich der Idiot?