Beiträge von Elfengeist

    Ich glaub wir 2 drehen uns im Kreis...wenn das so ist, werde ich es erfahren. Der Anwalt sagte mir aber was anderes. Hat was von Vertauensschutz gesagt etc. er formuliert das alles in dem Schreiben.


    Zumal das JC mir das nicht vorgeworfen hat, das ich keine Abrechnung eingereicht habe.


    Der Anwalt aber es dem JC vorwerfen wird.


    Habe schliesslich auch meine Rechte.

    Ein Vermieter DARF das aber nicht umlegen. Und das ist nunmal das Ausschlaggebende hier.


    Beispiel: Ein Vermieter darf eine Kaution nur in 3 Raten verlagen. Natürlich kann ein solventer Mieter mit seinem Vermieter vereinbaren, dass er in einer Rate zahlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    ABER: wenn, wie hier, ein Dritter mit ins Boot geholt wird, weil er die Kohle dafür hinblättern soll, dann sind solche gesetzeswidrigen Absprachen nunmal nix wert!



    Dann hätte der 3. auch früher eine Abrechnung verlangen sollen, wären alle zufriedengestellt! Nicht erst nach 5 Jahren , wär nicht so eine Hohe Überzahlung zustande gekommen!

    Ok Turtle das seh ich auch ein...Aber wenn ich nicht beim Amt wär, würd ich das ja trotzdem zahlen als Nebenkosten.


    Das das JC das nicht zahlt, hab ich jetzt erst erfahren, weil eine Sachbearbeiterin gepennt hat! Oder? Ich hätte ja auch weniger verlangt vom Amt, wenn ich es gewusst hätte...und meine Mutter möchte das Geld nicht zurückzahlen, da ich es ja eingewilligt habe mündlich.... Keine Ahnung am Mittwoch geh ich nochmal zum Anwalt, der ein Schreiben aufgesetzt hat und dann mal sehen....

    Nochmal: Du hättest die Abrechnungen einreichen müssen. Du kannst niemandem vorwerfen, dass er dich auf etwas hinweisen hätte müssen, was er, weil du die Unterlagen nicht eingereicht hast, gar nicht hätte wissen können. Dazu ein allerletztes Mal: DU unterliegst der MITWIRKUNGSPFLICHT! DU musst jede VERÄNDERUNG angeben. Und nicht das Amt danach fragen. Dass dein Anwalt das sagt, was du hören willst, ist logisch, er will ja Geld verdienen.


    Und den Herausgabeanspruch hast du, weil es die von mir verlinkte höchstrichterliche Rechtsprechung es so besagt!


    Da ist ein Missverständniss zwischen Mieter und Vermieter. Aber ich habe kein Missverständniss mit meinem Vermieter, da ich der Zahlung von nicht umlagefähigen Kosten zugestimmt habe, nicht stillschweigend sondern mündlich.Un darauf beruht meine Vermieterin. Was kann meine Vermieterin dafür, wenn ich jetzt erst erfahre das die Nebenkosten aus Sicht des JC falsch berrechnet wurden? Nie wurde eine Aufstellung verlangt. Und die monatliche Pauschale war von meinem Vermieter festgelegt, nicht von mir. Und wie gesagt, Abrechnungen wurden nie verlangt! Damit man es prüft gegebenfalls korrigiert.


    Ups wollte den Rechtsspruch verlinken , den du reingestellt hast.

    Hmmm Turtle warum? wenn ich das doch nicht wusste,was ich einreichen muss?Und Veränderungen bezüglich Nebenkosten gab es in den ganzen Jahren nicht.Meine Vermieterin hat einige Mietbescheinigungen ausgefüllt. Habe nie mehr oder weniger Nebenkosten gezahlt.


    Natürlich unterliege ich der Mitwirkungspflicht, und reiche alle Unterlagen auf Verlangen vor. Aber auch nur wenn ich aufgefordert werde.


    Und siehe obiges Urteil, das ich nicht den Job der Sachbearbeiterin kontrollieren muss.


    Fakt ist das Meine Vermieterin das Geld nicht zurückzahlt, da ich dem zugestimmt habe. Und ich Unwissend war , was das JC zahlt und was nicht... Und nochmal: Wären die Abrechnungen früher verlangt worden, hätte man alles korrigieren können....

    Und warum Herausgaberecht wenn zwischen mir und meine Mutter alles abgemacht wurde und ich den gesamten Nebenkosten zugestimmt habe im Jahr 95??? Das das JC das im Nachhinhein als Überzahlung ansieht, sind die selber Schuld, hättens sie früher mal nach Abrechnungen verlangt.



    Mein Anwalt sagte auch das die Sachbearbeiterin keine Ahnung hat und einfach paar Jahre gepennt hat!

    Habe 2 Briefe erhalten vom JC. Da ich auch meine GEW Jahresabrechnungen einreichen musste von den letzten 5 Jahren. Es gab mal Guthaben, mal Nachzahlungen. Die ich nicht eingereicht habe.


    Es wurde alles aufgerechnet.


    Es war auch ein Anhörungsbogen dabei, aber mit einen Paragraphen das ich dies zurückzahlen muss (350 euro) .Was ich auch tun werde, da ich geschludert habe. Aber bei den Nebenkosten seh ich das wirklich nicht ein.

    Ja hab das gelesen was du verlinkt hast,finde ich auch interressant. Möchte ja selber eine Rechmässige Lösung haben. Aber es gibt demnach andere Urteile aus dem Jahr 2004, die zu Gunsten des Vermieters sprechen durch jahrelange Zahlungen. Es sind gut fast 20 Jahre.


    Ich fühle mich zu Unrecht behandelt, weil ich bis dato nicht wissend war, was Betriebskosten betrifft. Hätte das JC damals schon eine Abrechnung verlangt, hätte das korrigiert werden können...und da setzt der Anwalt an. Da ist die Lücke. Das was ich mit meiner Vermieterin abgemacht habe ist völlig legitim. Das JC hätte es früher prüfen müssen.



    Das habe ich aus einem Thread kopiert:
    "auf welchen Paragraphen hat sich die ARGE zwecks der Rückzahlung berufen? Wie lange liegt denn die Überzahlung zurück? Wenn du das Geld schon aufgebraucht hast, musst du es nicht zurückzahlen (SGB X § 45 (2) ), da du nicht Schuld an der Überzahlung bist.
    Solltest du dennoch Probleme bekommen, kannst du dich auf ein Gerichtsurteil berufen: Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.11.2005, Az. S 1 AL 3629/00. In der Begründung hieß es vom ALG II- Bezieher könne nicht verlangt werden das Handeln der Verwaltung zu überwachen.

    Ich würde in Widerspruch gehen mit Verweis auf SGB X § 45 (2) und gleichzeitig auf das genannte Urteil des Sozialgerichtes aufmerksam machen."



    Und wenn meine Mutter das nicht zurückzahlt weil wir es so ausgemacht haben, kann ich ja nichts dafür.

    Da stimme ich dir vollkommen zu...Aber es wurde noch nie eine Abrechnung verlangt und geändert hat sich seit 1995 gar nichts.Fakt ist das meine Vermieterin ob Mutter oder nicht von mir die Nebenkosten bezahlt bekommen hat.


    Und wenn etwas an Papieren von mir verlangt wird, reiche ich diese auch anstandslos ein.Aber dies wurde bis dato versäumt und sogar ein Rechtsanwalt habt mir eben recht gegeben. Zumal in dem Forderungsschreiben vom JC kein Paragraph steht nachdem ich es zurückzahlen muss.


    Es wird aufgefordert meine Vermieter auf das Guthaben anzusprechen und zurückzufordern. Meine Vermietern ist abgesichert da ihrerseits alles richtig verlaufen ist, da ich alle Kosten anerkannt habe.


    Nicht umlagefähige Kosten heisst nichts anderes als nicht anerkannte Kosten. Und das kann man individuell regeln.


    Hätte das Jobcenter ensprechende Papiere verlangt, hätte dies korrigiert werden können. Und Papiere reiche ich nur nach Aufforderung ein, so wie alle oder?

    Nee Laki dem ist nicht so ... Warum soll meine mutter mir was schenken wenn sie selber hochverschuldet ist ? Meine sachbearbeiterin vom Amt hat einfach geschlafen .Sie hätte die Betriebskostenabrechnung viel früher verlangen müssen, somit waere die fehlerhafte Aufrechnung viel früher erkannt worden und hätte korrigiert werden können. Und nicht jetzt nach 5 Jahren ...


    Zumal ich nach meinem Unfall eine Opferrente hätte kriegen müssen, mir das aber nicht vom Versorgungamt bewilligt wurde, da der Unfall im Ausland passiert ist.Habe ich kein schlechtes Gewissen Hartz in Anspruch zu nehmen....

    nun hör doch auf hier rum
    zueiern, du und deine Mutter haben auf Kosten des Steuerzahlers in den letzten Jahren einiges an Geld gemacht, seit nun erwischt worden und müsst zurück zahlen. Wo ist das Problem?


    Nee Laki dem ist nicht so ... Warum soll meine mutter mir was schenken wenn sie selber hochverschuldet ist ? Meine sachbearbeiterin vom Amt hat einfach geschlafen .Sie hätte die Betriebskostenabrechnung viel früher verlangen müssen, somit waere die fehlerhafte Aufrechnung viel früher erkannt worden und hätte korrigiert werden können. Und nicht jetzt nach 5 Jahren ...

    Nein. Zwischen dem JC und deiner Mutter besteht kein Rechtsverhältnis. Du bist der Empfänger der zuviel erhaltenen Leistung und somit auch der Erstattungspflichtige.


    Ok... Aber es kann nur innerhalb 12 monate einspruch eingelegt werden , somit ist meine vermieterin ;) nicht mehr verpflichtet geld zurück zu zahlen .. Ubd ich kann nichts dafür, hätte das Jc früher nachfragen können...

    Danke für die Anwort Lacki...hmmm ja sieht vielleicht komisch aus für einen Aussenstehenden. Hatte einen sehr schweren Unfall 1999 und habe mir 2 Wirbel gebrochen, die immer noch mit 4 Schrauben fixiert werden. Das heisst ich kann nicht mehr Vollzeitarbeiten, nur noch Teilzeit. Deshalb leider seit 2005 auf Hartz 4 angewiesen.


    Ich wohne in einer Eigentumswohnung von meiner Mutter ganz alleine und zahle ihr Miete, wie alle anderen auch.


    Es gibt ein Mietvertrag und warum soll ich denn Angst haben, das wir wegen Betrug angezeigt werden??


    Die Auffstellung der Nebenkosten heisst von der Hausverwaltung Haushaltsgeld und splittet sich in umlagefähige Kosten und nicht umlagefähige Kosten. Meine Mutter ist von Beruf nicht Vermieterin und dachte das das Haushaltsgeld halt die Nebenkosten sind.


    Wie gesagt, damals zeigte sie mir die Aufstellung und bat mich auch dafür aufzukommen, was ich auch eingewilligt habe. Die Schuldzinsen sind immer noch nicht getilgt für die Wohnung und deshalb muss ich auch die Volle Miete bei ihr zahlen.


    In der Begründung vom Arbeitsamt heisst es, das die Nebenkosten falsch berrechnet worden sind. Noch nie wurde ich um die Aufstellung gebeten, und ist somit ja nicht meine Schuld, da es für mich ja die Nebenkosten waren. Und meine Mutter die Pauschale auch so in der Mietbescheinigung und im Mietvertrag eingetragen hat.



    Hätten die vom JC 2005 mal nach einer detaillierten Aufstellung gebeten, hätte sich das viel früher aufgeklärt. 2000 euro sind es bis 2010, fehlen ja noch 2011 und 2012....es werden also insgesamt 4000 Euro sein.



    Meine Mutter hat sich schon informiert, und es steht, das innerhalb 12 Monate Einspruch erhoben werden kann,wegen nicht korrekt abgerechneter Nebenkosten.


    Am Mittwoch geh ich zu einer Beratungstelle und informier mich....wie genau jetzt meine Rechte sind.


    Eigentlich können die vom JC sich ja an meine Mutter wenden und das Geld zurückforden oder??

    Hallo ....



    Vor ein paar Wochen erhielt ich die Aufforderung , die Jahresabrechnungen der Betriebskosten rückwirkend von 2007 einzureichen.


    Gestern bekomm ich ein Brief über eine Überzahlung von über 2000 euro!!


    Die nicht umlagefähigen Posten würden nicht zu den Nebenkosten zählen, somit müsste ich die vom Vermieter zurückfordern!




    1.Meine Mutter ist die Vermieterin und ich wohne hier schon seit 1995 und zahle meiner Mutter das gesamte Haushaltsgeld sprich umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten mit einer Pauschale von 91 euro im Monat.


    2. dies haben wir damals so vereinbart im Jahr 1995.


    3. Für meine Mutter sind das die Nebenkosten und wir wussten beide nicht das das offiziell nicht so gehandhabt wird.


    4. 91 Euro für die Nebenkosten wurden auch jedesmal bewilligt.


    5. Meine Mutter zahlt es mir nicht zurück, da wir es so abgemacht haben und das auch legitim ist Ihrerseits.



    Meine Frage: Muss ich das Geld zurückzahlen , obwohl ich das immer an meine Mutter abgeführt habe?



    Danke bin echt etwas verzweifelt im Moment....