Beiträge von Fragensteller59

    das habe ich mir schon fast gedacht, aber ist mein Sohn verpflichtet sein Einkommen offen zu legen? Was ist mit dem Sohn der Freundin? Er hat ja quasi als *Einkommen* lediglich das Kindergeld sowie den Unterhaltsbetrag des Vaters?


    Das gemeinsame Kind wir erst ende Juli geboren, gilt es trotzdem schon vorher als Bedarfsgemeinschaft?

    Hallo,


    Mein Sohn, 27 Jahre alt und Zeitsoldat wird Papa. Nun überlegen die beiden Turteltauben zusammen zu ziehen. Gelten sie auf Grund des gemeinsamen Kindes dann direkt als Bedarfsgemeinschaft? Oder gilt hier auch das *sogenannte Probejahr*

    Sein Einkommen beträgt ca 1650 € ausgezahlt.

    Sie bezieht ergänzendes Hartz 4 bekommt Unterhalt für ihren 8 jährigen Sohn sowie die Miete vom Amt. Hat der Sohn weiterhin Anspruch auf Hartz 4 bzw Wohngeld?

    Was passiert nun finanziell, wenn die beiden zusammenziehen, denn mit einem weiteren Kind wird ihre jetzige Wohnung wohl eh zu klein.


    Wenn der Wohnort bei der Frau liegen würde, hätte mein Sohn einen täglichen einfachen Weg zur Arbeit von etwa 30km.

    Wird das Einkommen meines Sohnes auf Hartz 4 der Freundin angerechnet? Hat der Sohn der Freundin weiterhin Anspruch auf Hartz 4, hat er den überhaupt? Fragen über Fragen.. ich weiß, wäre sehr nett, wenn man mir da etwas weiterhelfen könnte.

    Lieben Gruß

    Fragensteller59