Geht es jetzt wirklich um Wohngeld nach dem WoGG oder um Kosten der Unterkunft beim ALG 2? Du hast nämlich im Unterforum für ALG 2 deine Frage gestellt.
.... deswegen meine eingehende Bemerkung: falls ich falsch bin, verschieben, es geht um Wohngeld nach WoGG. Hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen
Ansonsten dürfte das Verhalten aber gleich sein: sie soll einfach wahrheitsgemäße Angaben machen, der Staatsanwalt wird dann entscheiden, ob das Verfahren weiter betrieben wird, also ob man es einstellt, ob es ein Bußgeld gibt (gegen dass sie sich dann wehren kann) oder ob es wirklich als Betrugsfall vor Gericht landet.
Dann kann sie immer noch überlegen, ob sie sich einen Anwalt nimmt.
Das heisst: Sachlage und Ablauf genau schildern und das Protokoll genau durchlesen. Und abwarten.