Beiträge von kittkatt

    Hallo an alle,


    ich habe zwei Fragen


    1. In den Freibeträgen beim ALG II ist ja eine Pauschale für die Haftpflichtversicherungen enthalten (sofern diese die Pauschale nicht übersteigen) Bis Oktober 2013 wurden mir für meine Haftplichtversicherung jedoch zusätzlich zu der Pauschale die Beiträge als Einkommensminderung angerechnet, also eigentlich ein Fehler des JC zu meinen Gunsten. Darf das JC diese Beträge jetzt zurückfordern?


    2. Ich bin Aufstocker. Da ich in den letzten Monaten unterschiedliches Einkommen hatte (Jahressonderzahlung, Leistungsprämie etc.) ist in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2013 eine Überzahlung von ca. 600 Euro entstanden. Innerhalb welcher Frist muss das JC Überzahlungen zurückfordern und darf es die Rückzahlung in einer Summe verlangen, oder gibt es einen monatlichen Maximalbetrag, bis zu dem ich die Überzahlungen zurückerstatten muss?


    Danke vorab für Eure Hilfe


    Claudia

    Hallo an alle,


    ich habe eine Frage.
    Ich habe neulich gelesen, dass Urlaub, der nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausgezahlt wird/wurde, nicht auf das ALG II als Einkommen angerechnet werden darf.
    Genau das ist bei mir aber im Jahr 2010 gemacht worden, zu der Zeit wusste ich es allerdings noch nicht besser.
    Kann ich dieses Geld jetzt noch nachfordern?
    Danke im Voraus für eure Antworten


    Gruß


    kittkatt