Beiträge von kleinmue


    Wenn die Privatnutzung ausgeschlossen ist, ist da auch nichts anzurechnen. Dann ist das Fahrzeug aber wirklich nur dienstlich zu bewegen.
    Im Fall einer Steuerprüfung wird da ganz genau hingeschaut und Zuwiderhandlungen ziehen empfindliche hohe Strafen und Nachzahlungen nach sich.


    Ja, ich würde 1% des Wagen-Listenpreises versteuern müssen, deshaln hätte ich den geldwerten Vorteil ja auch nicht in der eigenen Tasche. Durch die Versteuerung darf ich den Wagen dann auch zu jeder privaten Fahrt nutzen wie ich mag...

    Hallo,
    ich arbeite bei meinem Vater in der Firma in Teilzeit (habe eine kleine Tochter), deshalb erhalte ich zu meinem Gehalt eine Unterstützung vom Staat. Zur Zeit fahre ich mit einem Wagen den mein Vater mir privat gekauft hat, den ich monatlich bei ihm abzahle. Jetzt hat es sich ergeben, dass wir einen Firmenwagen übrig haben. Wenn es die Möglichkeit gäbe das ich diesen Wagen fahre und meinen wieder verkaufe, wäre das ein dickes Plus für mich. Allerdings weiß ich nicht wie genau der Wagen bei der ARGE angerechnet wird. In dem Fall würde meine Lohnabrechnung ja anders aussehen. Knappe 300€ mehr im Brutto, die ich dann versteuern würde. Würde am Ende im Netto ca. 250€ weniger stehen. Mit welcher Zahl rechnet die ARGE dann? Brutto (wo jetzt 300€ mehr stehen) oder Netto (wo jetzt 250€ weniger stehen)?