Beiträge von Expressiv

    Das würde aber der geltenden Rechtssprechung widersprechen - bist du dir mit deiner Antwort sicher?


    Denn wenn nun gesetzlich geregelt ist, dass ich als Renter, meine Miete inklusive Nebenkosten selbst bezahle und dann eine Rückerstattung bekomme, die ich nach gesetzlicher Regelung behalten darf, dann ist es doch auch unnötig oder nicht gestattet, dass die Grundsicherung nun nachträglich noch Nachweise anfordern kann?


    http://sozialberatung-kiel.de/category/betriebskostenguthaben/
    Für den Regelungsbereich des SGB XII (vor allem Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist darauf hinzuweisen, dass § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in seiner ab dem 01.04.2011 gültigen Fassung nun ausdrücklich regelt, dass Zuflüsse aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die der Leistungsberechtigte aus seinem Regelsatz erbracht hat, nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind (vgl. dazu etwa Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Aufl. 2012, § 82 Rn. 27 sowie zur Begründung BR-Drs. 661/10, S. 210). § 82 Abs. 1 SGB XII lautet:
    Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen

    Stimmt, ich war lange nicht mehr hier. Aber das Problem war bei mir die ganzen Jahre immer präsent und der ständige Kampf mit der Grundsicherung auch. Selbst jetzt versucht die Grundsicherung, aktuell heute ein Schreiben erhalten, wieder rückwirkend die Bescheide über die Nebenkostenabrechnung von 2013 und 2014 anzufordern und beruft sich auf §67a Mitwirkungspflicht.
    Ist das rechtlich legal, das von der Grundsicherung rückwirkend noch Betriebskostenabrechnungen angefordert werden können, obwohl sich die Rechtssprechung doch nun geändert hat?

    Hier mal ein Link. Es gibt aber auch noch andere Webseiten, die das Thema behandeln
    http://sozialberatung-kiel.de/category/betriebskostenguthaben/


    Regelung im SGB XII (insbesondere Grundsicherung im Alter)
    Gutschriften aus Strom- oder Betriebskostenvorauszahlungen, die infolge zu hoher Vorauszahlungen entstanden sind, wurden bislang als Einkommen auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet. § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der Fassung ab 01.04.2011 regelt nun: „Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen“. Von § 82 Abs. 1 Satz 2 SGB XII werden erfasst:

    Ich beziehe Grundsicherung, aber bezahle meine Miete und meine Mietnebenkosten komplett mit meiner Rente. Was dann noch übrigbleibt wird mit Grunsicherung aufgestockt. Wenn ich jetzt eine Mietnebenkostenrückerstattung erhalte, weil ich sehr an den Heizkostengespart habe, Raumtemperatur 16°-17° über den ganzen Winter, darf das Grundsicherungsamt dieses Geld dann auf den Regelsatz anrechnen oder nicht?


    Meiner Meinung nach darf das Grundsicherungsamt diese Rückzahlung nicht anrechnen, weil es aus persönlichen Einsparungen stammt und meine Rente ja voll auf die Grundsicherung angerechnet wird. Es ist ähnlich wie bei einer Rückerstattung bei Stromkosten bei persönlichen Einsparungen. Da ich die Stromkosten aus dem Regelsatz bezahle und bei Persönlichen Einsparungen zum Jahresende eine Rückerstattung erhalte, darf das Grundsicherungsamt diese Rückerstattung nicht auf den Regelsatz anrechnen. (Urteil vom Sozaialgericht)


    Darf das Grundsicherungsamt in 2013 noch rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen von 2011 oder 2010 verlangen? Wie lange darf das Grundsicherungsamt rückwirkend eine Kontenüberprüfung durchführen?


    Wenn ich jetzt rückwirkend die Mietnebenkostenabrechnungen für 2011 und 2010 vorlegen müsste, darf dann das Grundsicherungsamt dann plötzlich daherkommen und rückwirkend Geld von mir zurückverlangen, weil die Bewillungsbescheide ein "Irrtum" waren?
    Ein Bewilligungsbescheid ist ein rechtlicher Verwaltungsakt, der dem Antragsteller eine Rechtssicherheit gewähren muss und nicht einfach nachträglich aufgehoben werden darf. Wer kennt sich mit Verwaltungsrecht aus?
    Ich bitte hier um rechtlichen Rat, eventuell mit Verweisen auf Urteile vom Sozialgericht oder auf die entsprechenden Paragraphen in den Gesetzbüchern. (Bitte keine pauschalen Kommentarte oder Bauchgehühl)