Beiträge von Schlumpfine67

    Hallo Turtle 1972 und auch ein hallo an Jones,
    Mit eurer Antwort habt ihr mir auch schon ausgeholfen.Ich werde es dem Jobcenter so erklären wie ihr es mir geschildert habt.Habe auch berechnet mit der St.-klasse 3 oder 4 muß keine Steuer zahlen.Das Geld was ich verdiene wird ja auch schon auf unsere BG angerechnet so dass meiner Tochter und meinem Mann eh schon weniger vom Amt kriegen.Das wird auch seine Richtigkeit haben-aber mit der steuerklasse da sehe ich keinen Sinn.Die Bürgerarbeit ist auch nur begrenzt,soll heißen dass das im Januar 2014 schon ausläuft.Da ich aber schon ein dreiviertel Jahr in "Arbeit"stehe wundertes mich nur dass die mich jetzt drauf hinweisen wo die doch wissen müßen das dadurch keine Vorteile für mich drin sind.Und sparen tun die da auch nicht viel.Jedenfalls leuchtet es mir nicht ein.Ich danke euch nochmals-habt mir geholfen.

    Liebe Coummunity, :)


    heute habe ich überraschend einen Brief des Jobcenters erhalten. Zunächst sei erwähnt, dass unserer BG aus mir, meinem Ehemann und meiner 16 jährigen Tochter besteht. Ich und mein Mann sind arbeitslos und beziehen ALG II (beide Steuerklasse IV). Seit Mai 2012 bin ich in der Altenpflege als Bürgerarbeiterin tätig. Das Schreiben des JC hat folgenden Wortlaut:


    "(...)
    Sie beziehen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Ohne vollständige Unterlagen kann nicht festgestellt werden, ob und inwieweit ein Anspruch auf Leistungen für Sie und die mit Ihnen in der BG lebenden Personen besteht.


    Folgende Unterlagen/Angaben werden noch benötigt:


    Bitte lassen sie Ihre Steuerklasse auf die für Sie günstigerer Steuerklasse III ändern und wiesen Sie mir die Änderungen nach. Die Änderung der Lohnsteuerklassenauswahl gehört zur Pflicht der Hilfebedürftigen, wenn die Leistungen nach dem SGB II dadurch vermindert werden können. Durch die Änderung Ihrer Stuerklasse erzielen Sie ein monatlich höheres Nettoeinkommen, so dass dadurch die Leistungen nach dem SGB II verringert werden.
    (...)"


    Meine Fragen sind nun:
    Ist das JC dazu berrechtigt, mich zum Wechsel der Steuerklasse aufzufordern?
    Hat dies wirklich Vorteile für das Nettoeinkommen der BG?
    Wird der Stuervorteil bzw. die ggf. anfallende Steuerrückerstattung nicht sowieso wieder vom JC angerechnet? Was nützt mir dann der Wechsel..:confused:


    Danke im Voraus für eure Hilfe! :o
    Solltete ihr weitere Infos brauchen, schreibt ruhig.


    Schlumpfine67