Beiträge von Suxxess

    Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, sprich du wirst voraussichtlich keinen Cent vom Amt sehen. ( Es sei denn ihr habt in der Bedarfsgemeinschaft so wenig Geld, dass ihr Hartz 4 bezieht. ) Inwiefern das Einkommen des Lebenspartners deiner Mutter angerechnet wird oder ein ggf. zu zahlender Unterhalt deines leiblichen Vaters, kann ich dir nicht sagen.


    Ich habe jetzt gelesen, dass auch ein berufsvorbereitenes Jahr durch BAB gefördert wird. Ist denn die Wohnung näher an der kommenden Ausbildungsstätte deiner Freundin? ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_261534/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Alg-II-Unter-25.html )



    Ich würde mich mal vom Arbeitsamt beraten lassen...
    Das wichtigste ist natürlich, dass du dich weiterhin um eine neue Ausbildung bemühst! Darf man erfahren was zur Kündigung ( In der Probezeit ) in der ersten Ausbildung geführt hat? Sowas hat natürlich deine Ausgangslage verschlechtert. Auf der anderen Seite kannst du damit natürlich auch begründen warum du ausziehen möchtest.