Beiträge von Blackangie

    Hätte eine Frage und zwar geht es um meinen psychisch kranken Sohn der nach 26 Monate Haft Heute entlassen wurde und in der Haft Depotspritzen bekam. Da er ja nach der Haft ohne Krankenversicherung da steht und Morgen schon einen Arzttermin hat mussten wir schnellstens mit ihm ins Jobcenter. Das mit der Krankenversicherung klappte gleich der Sachbearbeiter meldete ihn gleich telefonisch in der AOK an und von denen bekam er bis seine Karte kommt einen Ersatzschein. Morgen gibt es dann ein Gespräch im Krankenhaus wegen stadionären Aufnahme zur Einstellung der Medikamente, so weit so gut sobald das dann gemacht ist kommt er zwei Jahre auf Therapie. Bis dahin ist er bei uns besuchsweise, wir haben nur eine Zweizimmerwohnung, für ihn eine Wohnung mieten wegen vielleicht einen Monat bis er auf Therapie weg ist lohnt sich nicht. Nun bekamen wir einen Packen Formulare mit darunter auch wieviel Personen in der Bedarfsgemeinschaft leben, wir sind doch keine Berdarfsgemeinschaft sehe ich das richtig muss nämlich am 26. den Antrag abgeben ( Sohn ist 34 Jahre alt) Was soll ich jetzt mit den Fragebögen Bedarfsgemeinschaft machen denke länger wie 3-4 Wochen braucht er Hartz4 ja nicht, die Therapie zahlt ja dann der Bezirk Schwaben.
    Wäre dankbar für eine Antwort

    nein Vermögen haben wir ausser einen Riestervertrag und einen Bausparvertrag für die Vermögenswirksamenleisstungen über 5000 € da sind jetzt 1300 € drin haben wir nicht. Wir müssen jetzt noch den Restkredit und 3000 Dispo abzahlen, was wir hoffentlich bis Mitte 2014 abbezahlt haben. Blos habe ich gelesen das würden die nicht berücksichtigen ?

    Unsere beiden Söhne sind psychisch krank öfters straffällig geworden Beschaffungskriminalität da spiel, alkohol und drogensüchtig. Sie bekommen Hartz4 und müßen Beide eine Langzeit Therapie (Sozialtherapie) zirka 18 Monate machen. Sie stehen unter Psychopharmaka ( Depotspritzen) und sind so auch nicht arbeitsfähig. Es wurde bei ihnen leider erst im Erwachsenenalter ADHS diagnostiziert was leider viel zu spät war, wir stehen ihnen jetzt schon ihr Leben lang bei und habe sie noch nie fallen lassen, obwohl mein Mann sowie ich im Jahr 2007 und 2009 an Krebs erkrankten was uns finanziell schwer in die Schulden trieb. Nun haben wir aber zum Glück den Krebs besiegt, seit 2008 arbeitet mein Mann wieder normal und wir bauchen feste die Schulden die sich durch unsere Krankheit aufgebaut haben ab. So zwei Jahre haben wir noch vor uns dann sind wir hoffentlich wieder schuldenfrei. Nun meine Frage da der Bezirk Schwaben die Kosten für die Therapie übernimmt, wollen die jetzt von uns auch einen Anteil an den Kosten für Unterhalt einfordern ist das möglich ? ich bin 63 Jahre alt mein Mann 58 Jahre, wir wollten eigentlich jetzt noch für unser Alter was sparen mein Mann verdiente bis März so 1700 € im Monat wechselt zum 1. April wird dann eventuell so 2000 € netto verdienen und ich habe nur 7 Monate im Jahr einen Minijob und der ist Wetter abhängig wo es mal 200 oder auch 400 € im Monat sein können. Müssen wir jetzt da Unterhaltleistung leisten und können somit nix für das Alter zurück legen (ich bekomme ab Dez.2014 195 € Rente) mein Mann im Jahr 2019 zirka mal 1100 € das heißt dass wir wenn wir jetzt nix mehr sparen können später eventull selber in Altersarmut fallen da wir in Miete leben und dann da alleine schon 650 € Kosten nur Miete und Strom haben ohne alle anderen Unkosten im Monat. Wäre sehr dankbar über eine Antwort denn ich weiß nicht wieviel von unseren Einkommen zusteht ohne dass wir was abgeben müssen rein rechtlich.