Beiträge von mette

    Hallo,


    zu o.g. Thema würde ich gerne um Rat fragen:
    Wg.psychischer Erkrankung beziehe ich seit 2009 die befristete Erwerbsunfähigkeitsrente(= 622,- Euro).
    Seit 2011 bin ich in die Eigentumswohnung meiner Eltern (in deren Haus) gezogen,u.a weil sich mein Gesundheitszustand verschlechtert
    hat.
    Davor lebte ich in einer 1,5-Mietwohnung und habe ca.85,- Euro Wohngeld damals erhalten.
    .
    Es ist eine 3-Zimmerwhg bei meinen Eltern.Ich zahle meinem Vater monatl.einen Betrag, aber er kann von mir nicht die tatsächliche Miete über 500+Nk.verlangen, da sonst für meinen Lebensunterhalt nichts mehr übrig ist.......
    Ist es möglich IM HAUS DER ELTERN IN DESSEN MIETWOHNUNG(Eigentumswhg) WOHNGELD zu beantragen?
    Weiss jemand die Möglichkeiten bzw.gesetzl.Regelungen und was man beachten muss dazu?


    Auch haben meine Eltern durch mich zusätzliche laufende Kosten wie Mitbenutzung Waschmaschine, Müll ect....können diese geltend gemacht werden?
    Über eine Rückantwort würde ich mich freuen.....


    Gruß,
    Mette