Beiträge von Tati87

    Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem und hoffe, dass mir jemand mit einem Rat weiterhelfen kann.


    Ich habe während meines Studiums in einer WG gewohnt und den vollen Bafög-Satz erhalten. Für das Praxissemester (01.08.2012-28.02.2013) bin ich in eine andere Stadt gezogen. Dazu habe ich mein WG-Zimmer gekündigt und mich bei meinen Eltern (dieselbe Stadt, wie altes WG-Zimmer) angemeldet, da ich in der neuen Stadt zunächst ein Zimmer suchen musste. In der neuen Stadt habe ich dann innerhalb von 6 Monaten einmal die WG gewechselt (Mieten auf Zeit) und habe mich nie umgemeldet. Ich bin also die ganze Zeit über bei meinen Eltern angemeldet gewesen. Nun ist das Praxissemester vorbei und ich bin zu meinen Eltern gezogen. Jetzt will das BAfög-Amt einen Nachweis von mir, wann der Einzug zu meinen Eltern erfolgte. Denn dann bekommt man ja einen niedrigeren Bafög-Satz. Nun steht in meiner Ummeldebescheinigung ja der 01.08.2012, obwohl ich eigentlich erst 01.03.2013 hier richtig eingezogen bin. Werde ich jetzt zur Rückzahlung verpflichtet? Oder reicht es evtl. aus, wenn ich meinen Mietvertrag dem Bafög-Amt vorlegen kann als Nachweis, dass ich in diesem Zeitraum nicht bei meinen Eltern gewohnt habe? Und wenn es nicht ausreciht, ist ggf. eine nachträgliche (in diesem Fall sogar doppelte) Ummeldung möglich?


    Ich hoffe sehr auf eine Antwort und bedanke mich bereits im Voraus.


    Viele Grüße


    Tati